Kann das stimmen vom BAfög-Amt?

6 Antworten

Du hast während des Praktikums Einkommen gehabt. das wird gegengerechnet und du musst das überzahlte BaföG zurück zahlen.

Sergioramos4154 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:25

Aber wieso muss ich es zurückbezahlen? Ich meine ich hatte mein Einkommen, aber hab BAfög nicht beantragt gehabt und somit nichts bekommen nur mein Gehalt.

Du hast in der Zeit vom April 2021 bis September 2021 sowohl BaföG wie auch andere Einnahmen erhalten. Um diese Zeit geht es, nicht um dein Praktikum und was du beantragen wolltest.

Wenn das nicht stimmt, anrufen und Widerspruch einlegen.

Wenn Du noch gar kein Bafög - bekommen hast, kann es ja kaum zu einer Überzahlung gekommen sein !

Dann lege einmal schnell einen schriftlichen Widerspruch ein und Frage darin nach dem Grund der Rückzahlung, wenn Du noch kein Bafög - gezahlt bekommen hast.

Lt. Bescheid hast Du von April bis September 2021 Einkommen gehabt. Deswegen werden die am 14.04.2021 bewilligten Leistungen teilweise zurückgefordert.

So zumindest verstehe ich das.

Lt. Bescheid hast du von April bis September 2021 Bafög bekommen. Der Bewilligungszeitraum ist von April 2021 bi März 2022. Alles Einkommen in der Zeit wird angerechnet, gerade beim Pflichtpraktikum.

Und da du eben 6x316€ bekommen hast, aber wohl genug in den 12 Monaten BWZ verdient hast, musst du was zurückzahlen.

Ist ja klar. Sonst würde man Bafög kassieren, dann pausieren und da Kohle scheffeln und dann wieder danach Bafög kassieren, "weil man ja sooo arm ist".