BAföG Formblatt 03 - Punkt Nummer 10 und 15?

1 Antwort

Hallo,

bei 10 musst du genau dieses Jahreseinkommen eintragen. Bisher steht da ja nichts und oben sagst du es gibt keinen Steuerbescheid und bei 10 steht eben, dass man dann das Jahreseinkommen eintragen muss, wenn kein Steuerbescheid vorliegt.

Und bei 15 muss du meiner Meinung nach nichts eintragen.

Da du nichts in 10 eingetragen hast, gehen die bei 15 davon aus, dass du Arbeitslosengeld etc. bekommen hast. Deswegen ist es unlogisch, dass weder bei 10 noch bei 15 Angaben sind.