Verstehe den Antrag für Bafög nicht

4 Antworten

Nachreichen: Also, wenn Dir noch vom "Bafög-Amt" selber eine Nachfrist gesetzt worden ist, um den Antrag nachzureichen, dann wird es da wohl keine Probleme geben.

Nun aber hurtig das ganze fertig ausfüllen.

Der ganze "Veranlagungs"-Kram heißt nur, ob Dein Vater im betreffenden Jahr a) Einkommensteuer gezahlt hat (also hatte er einen steuerpflichtigen Job? Praktisch alles, außer Schwarzarbeit, Maßnahme vom Arbeitsamt oder Minijob) und demzufolge womöglich b) noch eine Rückzahlung hieraus ("Steuererklärung") bekommen hat oder noch noch erwartet. Wenn es also irgend einen Steuerbescheid gibt, einfach kopieren und beifügen.

Hallo,

also erstens kannst du IMMER mit dem antrag und deinem Vater im Schlepptau zum Amt gehen. Die Ämter sind auch auf Sprachbarrieren vorbereitet (Bafög wird oftmals von Kindern mit nicht-deutschsprachigen Eltern beantragt). Das wäre am sinnvollsten und auch am schnellsten.

1) "zur Einkommensteuer veranlagt" bedeutet, dass man dem Finanzamt einen Einkommenserklärung abgegeben hat und nun einen Einkommenssteuerbescheid hat. Für euch wäre das jetzt das Jahr 2011. Hat dein Vater eine Arbeit? wenn ja, verdient er mehr als 450€? Hat er beim Finanzamt was abgegeben und vom Finanzamt einen Bescheid bekommen? Wenn ja, dann wurde er zur Einkommenssteuer veranlagt. Dieser Bescheid muss in Kopie dem Antrag beigelegt werden.

2) das gleiche wie 1, wenn noch kein Bescheid da ist, aber einer erwartet wird.

3) kann ich leider auch nichts mit anfangen

zur abgabefrist:

Hast du bereits etwas eingereicht? also irgendwas? Formblatt 1? Wie lange wurde dir die Frist verlängert? Eigentlich müsste bald ein Ablehnungbescheid wegen fehlender Mitwirkung kommen. Da sofort Widerspruch einlegen und keine Zeit verlieren, wenn sowas kommt.

wenn du bereits was eingereicht hast, dann wirst du das Geld auch rückwirkend ab Antragsstellung, frühstens zu ausbildungsbeginn, bekommen.

Du solltest aber bald persönlich zum amt, da wird dir alles erklärt. Geht zusammen mit allem hin, was dein Vater an Unterlagen fürs Einkommen hat und dann wird dir dort auch geholfen. Sonst verlierst du weiter unnötige Zeit.

pungi 
Fragesteller
 20.08.2013, 21:58

Nein, hab bisher noch nichts eingereicht.

Was ich von meinem Vater hier liegen habe sind 2 Blätter zusammengetackert mit der Überschrift "Bescheid für 2011 über Einkommensteur und Solidaritätszuschlag". Also es scheint so als ob er im Jahre 2011 etwas Geld zurück bekommen hat, weil da unten steht "Das Guthaben 432€ wird erstattet auf Konto bla bla bla"

Was heißt das nun?

Soll ich dann bei 1 und 3 einen Haken rein machen?

comedyla  20.08.2013, 23:27
@pungi

du hättest mind. Formblatt 1 abgeben müssen oder wenigstens einen Brief mit "Ich beantrage hiermigt Förderung nach Bafög". Wenn du noch nichts abgegeben hast, dann wirst du nichts rückwirkend bekommen. Gib im August noch was ab, formlos reicht, einfach nur ausgefülltes Formblatt 1 oder einen formlosen antrag, dann würdest du den august wenigstens nicht noch verlieren.

bei 1 dann auf jeden Fall ein Haken. Zu 3) kann ich ja leider nichts sagen.

pungi 
Fragesteller
 22.08.2013, 22:12
@comedyla

Ok danke vielmals an euch alle. Habe heute alles erledigt. Hab mir die ganzen Sachen geschnappt und bin dort hin und Sie hat sich alles nochmal angeguckt ob irgendwas fehlt oder sonst was.

Und der jenige der das in Zukunft liest: Ruft am besten dort selbst an und erklärt was das Problem ist bzw. wo ihr nicht weiter kommt. Es wird sehr gut erklärt. Auch hier ist es super! Kann irgendwie nicht die "beste" Antwort raussuchen, da alle sehr gut waren.

Danke an alle

Da wird es doch ihrgendwo eine Telefonnummer geben wo man mal eben schnell anrufen kann. Wieso fragen die nach dem Jahr 2011 ? Das macht doch keinen Sinn ? Die Veranlagung zur Einkommensteuer ist einfach dann gegeben wenn dein Vater gearbeitet hat und entsprechend viel Geld verdient hat.

comedyla  20.08.2013, 19:09

Bafög fragt immer nach dem vorletzten Kalenderjahr vor antragsstellung, da dann das Einkommen ohne Probleme und vollständig nachweisbar ist.

Hi, was den Termin angeht, so musst du dich aber beeilen. Wenn du den Antrag fertig hast, gehe persönlich hin und lege ihn dem Sachbearbeiter vor, das spart Zeit und du kannst dich auch noch beraten lassen.

Wenn es dein Erstantrag ist, mussen deine Eltern oder dein Vater zwei Jahre zurück die Einkommen darlegen, d.h., sie müssen nicht nur in das Formular das jährliche Bruttoeinkommen eintragen, sondern auch ****belegen****. Die erste Frage bedeutet nur, ob dein Vater eine Einkommenserklärung beim Finanzamt gemacht hat und ob er einen Steuerbescheid erhalten hat. Den musst du in Kopie mitbringen. Daraus ersieht der Sachbearbeiter, ob die eingetragenen Beträge mit dem Einkommenssteuerbescheid übereinstimmen. Er trägt auf jeden Fall die Summe des Finanzamtes ein. Das musst du auch für das Jahr 2012 machen. Falls deine Unterlagen nicht komplett sind, falls etwas fehlt, ist das kein Problem. Wichtig ist, das dein Antrag dort eingegangen ist. Frage den Sachbearbeiter, ob du das verpasste BAföG noch bekommst - er kann dir das sagen.

Hier die Erläuterung im Antrag: "Zeilen 54 bis 56 Ihr Einkommen weisen Sie bitte durch eine Kopie des endgültigen oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Einkommensteuerbescheid nach. Wenn noch kein Einkommensteuerbescheid ergangen ist, legen Sie bitte hilfsweise die abgegebene Einkommensteuererklärung in Kopie vor; haben Sie auch noch keine Steuererklärung abgegeben, so legen Sie bitte den letzten Einkommensteuerbescheid in Kopie vor.