Bafög-Vorausleistung: Anhörung - und dann?
Hallo, ich stelle einen Antrag auf Bafög-Vorausleistung, weil meine Eltern sagen, sie seien nicht mehr unterhaltspflichtig (ihre Begründung ist für mich völlig nachvollziehbar und klingt auch nach den Informationen im Internet plausibel). Weiß jemand, wie es weitergeht, nachdem ich den Antrag (samt Auskünfte/Formblatt 3 meiner Eltern) abgegeben habe? Soweit ich weiß, kommt es zunächst zu einer Anhörung meiner Eltern. Sollte die Rechtsabteilung des Studentenwerks danach zu dem Schluss kommen, dass doch noch ein Unterhaltsanspruch bestehen könnte, kommt es dann direkt zu einem Gerichtsverfahren/Zivilprozess oder bekommen meine Eltern nochmal die Möglichkeit, ihre "Weigerung" zurückzuziehen und somit einen Gerichtsprozess zu vermeiden? Ich will es nicht auf einen Prozess und das Risiko ankommen lassen, dass meine Eltern auf Gerichtskosten sitzen bleiben.
4 Antworten
Also, der etwaige Unterhalt der Eltern wird dann nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Freibeträgen, sondern später nach dem deutlich besseren BGB, ermittelt von den Behörden vor Ort. Wichtig: Elternunabhängige Vorausleistungen bedeutet für den Studenten den Höchstsatz, weil sonst das Studium gefährdet ist, und ob die Eltern später zur Kasse gebeten werden oder auch nicht, ist heute völlig egal. Ich kenne keine, die zahlen mußten. Das Risiko ist den Ämtern viel zu groß, so meine eigenen Erfahrungen über Jahre. Viel Glück.
Hallo JoDa199,
es gibt nun mal Gesetze, die als Grundlage dienen. Leider interessiert hier nicht die persönliche Meinung Deiner Eltern, auch wenn es Dir noch so nachvollziehbar erscheint.
Meiner Interpretation nach gibt es einen Unterschied zwischen der Unterhaltspflicht, der Unterhaltsfähigkeit und dem Unterhaltswillen. Maßgeblich für den Bafög-Vorausleistungsantrag dürfte die Unterhaltspflicht Deiner Eltern unter Berücksichtigung des elterlichen Einkommens sein. Wobei auch Dein eventuelles Einkommen verrechnet werden kann.
Wenn Deine Eltern aufgrund der Berechnungen (elterliches Einkommen) zur Zahlung des Unterhaltes in Höhe von einer bestimmten Summe verpflichtet sind, dann ist das auch so, wenn sie dieses Geld praktisch gar nicht haben, weil sie dieses Einkommen monatlich zum Fenster rausschmeißen würden, verjubeln, verschenken oder so viele Schulden haben, dass praktisch nicht viel vom Einkommen über bleibt.
Nun bin ich allerdings kein Experte auf diesem Gebiet; aber ich habe dennoch einen Rat für Dich:
Deine Eltern sollten sich unbedingt fachlich beraten lassen. Dann kommt erst einmal die Anhörung. Sollte im Anschluss herauskommen, dass sie zum Unterhalt verpflichtet sind, den aber praktisch (Schulden etc.) nicht leisten KÖNNEN, dann schlage ich vor, dass Du den Vorausleistungsantrag zurückziehst, um Deine Eltern nicht noch weiter in die Schulden zu treiben. Sollten sie allerdings einfach nur nicht zahlen WOLLEN, dann sieht die Sache schon anders aus. Aber seine eigenen Eltern zu verklagen - dazu muss schon Einiges geschehen sein. Wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinen Eltern hast, dann solltest Du es auf keinen Fall zu einer Klage kommen lassen. Ein schon schlechtes Verhältnis wird aber auch dadurch nicht besser! Aber Du schreibst ja selber, dass Du das gar nicht willst. Von daher wird es dann wohl darauf hinauslaufen, dass Du das Bafög ganz oder teilweise abschreiben kannst und Dir einen Nebenjob suchen musst. Wenn Du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst Du aber in jedem Fall die Auszahlung des Kindergeldes verlangen.
Alles Gute
ENM
Generell sind deine Eltern bis zum 27. Lebensjahr oder einer abgeschlossenen Ausbildung unterhaltspflichtig. Das Bafögamt springt nur dann ein, wenn die Eltern dich nicht unterstützen KÖNNEN. Das sollte euch bewußt sein.
Wenn Deine Eltern nach dem BGB nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet sind, haben sie nichts zu befürchten. Dann wären's für das Amt "verlorene Vorausleistungen".
Sollten sie aber noch unterhaltspflichtig sein, so sollten sie besser gleich zahlen.
Das beste wäre, sie erkundigen sich mal bei kompetenter Stelle, ob und ggf. in welcher Höhe sie verpflichtet sind, oder?