Bad Renovierung von Vermieter?

3 Antworten

Du hast die Wohnung mit lackierten Fliesen m Bad angemietet. Das ist also der vertragsgemäße Zustand. Nun blättert die Farbe ab und das ist nicht mehr vertragsgemäß sondern ein Mangel. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Also ist er nun verpflichtet, diesen wieder herzustellen. Zumal jetzt ja die Mietsache einen erheblichen Mangel hat der sogar zur Mietminderung bertechtigt und das ab dem Zeitpunkt, von dem an der Vermieter Kenntnis davon hat. 3 bis 5%(der Bruttomiete) erachte ich da als angemessen.

Falls noch nicht schriftlich der Mangel angezeigt wurde, tu das jetzt mit einer Fristsetzung von 15 Werktagen ab Zugang. Das Schreiben zwecks Beweisfähigkeit bitte als Einwurfeinschreiben. Gerät der Vermieter in Verzug, dürftestdu selbst einen Fachbetrieb beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechen.

Eine Alternative wäre es, eine Modernisierung zu vereinbaren des Inhalts, dass das Bad neu verfliest wird. 11% der Kosten dürften dann jährlich (1/12 davon monatlich) auf die Miete aufgeschlagen werden. Hier allerdings ist zuvor der Instandhaltungsaufwand (die Kosten eines Neuanstriches) von den Gesamtkosten in Abzug zu bringen. Diese bereinigten Kosten dürfen dann mit einer Quote von 11% jährlich umgelegt werden.

Ist schwierig zu beantworten - wenn es darum geht, dass eine komplett neue Fliese gemacht wird, kann der Vermieter dies auch als Modernisierung des Bades hinterher auf die Miete umschlagen. Wenn es darum geht neue Farbe über die Fliesen zu kippen (sozusagen als Behebung des Mangels), dann muss der Vermieter dafür einstehen. Schließlich ist davon auszugehen, dass er spätestens bei der Neuvermietung Kenntnis von dem Anstrich hatte... Ist denn was im Mietvertrag festgehalten wegen dem Bad? Übergabeprotokoll evtl. einsehbar vom Vormieter?

Zunächst solltest du deinen Vermieter freundlich auf den Mangel hinweisen und um einen Besichtigung stern in bitten.

Vielleicht ist dein Vermieter sofort zur Sanierung bereit. Dann

 waren alle Bedenken umsonst.

Fotos sind wichtig und am besten eine Dokumentation wann was angezeigt und besprochen wurde.

Mit Mietminderungen solltest du vorsichtig sein, da da. Einiges zu brachten ist. Die geänderte Miete muss z.b. auf ein treuhänderkonto eingezahlt werden. Etwa bei einem Anwalt.

Wer einfach einen Teil der Miete einbehalten riskiert die fristlose Kündigung.

Hier empfiehlt sich immer. Eine Beratung beim deutschen Mietervereini…