Vermieter will in meiner Kündigungszeit renovieren

6 Antworten

Nein, Du musst dem nicht zustimmen. Es ist noch Deine Wohnung. Wenn es Dir zuviel Stress ist, kannst Du es ablehnen. Es ist das Problem des Vermieters. Es sei denn, er kämme Dir mit einer Mietkürzung entgegen. Aber ansonsten bist Du noch "Herr" über die gemietete Wohnung.

Kennst Du die rechtlichen Hintergründe?

@maralin

Nein. Aber er darf während Deiner Mietzeit nur die Wohnung besichtigen oder Nachmieter besichtigen lassen. Da bist zu Zugang verpflichtet. Wenn er für den neuen Mieter eine neue Küche einbauen lassen will, ist das sein Problem. Du hast eine Küche und brauchst keine neue. Das ist unzumutbar. Im Zweifelsfall wende Dich an den Mieterbund oder an einen Anwalt.

Solang du Mieter bist, d. h., auch bis zum Ende der Kündigungsfrist, hast du das Hausrecht und bestimmst, wer wann und warum deine Wohnung betreten darf. Also hat der Vermieter keinerlei Rechtsanspruch bereits innert der Kündigungsfrist die Wohnung für einen Folgemieter herzurichten um einen lückenlosen Übergang zu haben und wieder voll von der Wohnung zu profitieren. Solche Arbeiten einfach als „Modernisierung“ zu deklarieren, geht nicht, da gibt es Vorlauf- und Informationsfristen etc. . Diese Masche geht nicht. Du musst also nichts derartiges dulden, es sei denn, es wäre eine dringende unaufschiebbare Reparatur. Ob du Schönheitsreparaturen tatsächlich durchzuführen hast, hängt von der Wirksamkeit der entsprechenden Klauseln im MV bzw. den AVB, ab. Stelle bitte den exakten Wortlaut hier ins Forum, dann bekommst du von mir u. a. Experten auch dazu hilfreichen Rat.

Er darf beginnen mit den renovierungsarbeiten wenn die ausgezogen bist, d.h. wenn die zwei monate um sind (dein mietvertrag ausgelaufen ist und du die wohnung geräumt hast)

Kennst Du die rechtlichen Hintergründe?

@maralin

Dein Vermieter muss zuersteinmal überhaupt deine Zustimmung haben, damit er die Wohnung betreten darf.Dann kann er nicht über deinen Kopf hinweg entscheiden, wenn er renovieren möchte. Die rechtlichen Hintergründe kannst du dir bestimmt via Google und Mietgesetz suchen! Werd mal aktiv. :-)

ich glaube nicht das es so einfach egeht und mit modernisierung hat es nichts zhu tun, das heißt nur streichen oder neue tapeten und kleine schönheitsreperaturen.

aber ich glaube dass es nicht so einfach geht aber ließ oder such dir doch mal im netzt was über mietrecht oder kontaktiere eine nawalt, die meisten raten auch am telefon für umsonst

Deine Antwort ist nicht hilfreich ;) Hauptsache etwas geschrieben. Ich kenne sogar den Gesetzestext aus dem Mietrecht, kann mir aber nicht klar darüber werden ob solch eine Maßnahme unter Modernisierung fällt oder nicht, weil es versch. Urteile zu der Sache gibt

Derart massive Umbaumassnahemn müssen mit Frist vorher schriftlich angekündigt werden. Du kannst dem dann widersprechen mit der Begründung, dass du ja ohnehin zum sowiesoten ausziehst. Er könnte dann zwar Klage erheben um dich zur Zustimmung zu zwingen, aber das wird er wohl bleiben lassen, weil das ziemlich kostet. Fazit: Du musst ihn nicht dazu reinlassen.

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