Darf der Mieter mitentscheiden?

7 Antworten

Der Vermieter hat mindestens für gleichwertigen Erastz zu sorgen. Das heißt die Fliesen müssen mindestens genau so belastbar und leicht zu reinigen sein wie die alten. Das sind Eigenschaften die man klar definieren kann.

Aber über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten. Nur wenn der Vermieter mit extrem exotischen Fliesen ankommt wie rosa mit gelben Entchen drauf, dann kann der Mieter die auf jeden Fall ablehnen. Solange es sich also um "normale" Fliesen handelt aber nicht. Hier kann man nur den Vermieter bitten mit aussuchen zu dürfen. Mehrkosten die durch vom Mieter ausgesuchte Fliesen entstehen muß der vermieter aber nicht hinnehmen. Hier bleibt nur der Weg mit dem vermieter zu reden und die Mehrkosten als Mieter zu tragen. Außerdem kann der Vermieter die vom Mieter ausgewählten Fliesen ablehnen wenn die ihm nicht gefallen. Hier kann der Mieter nur die gesamten Kosten übernehmen so dass der vermieter mit dem geplanten geld nach Auszug des Mieters seine Wunschfliesen einbauen kann.

die mieterin darf entscheiden welche Fliesen sie Kauft!!

frage gelesen und verstanden?

Die Vermieterin hat nun neue Fliesen besorgt,

Damit muß der Mieter leben - er kann ja ausziehen, wenn es ihm nicht gefällt. Und der Vermieter darf völlig frei entscheiden, was da für Fliesen reinkommen. Und wenn er grasgrün gemischt mit ka..braun total hübsch findet, dann kann er auch sowas kaufen!

Die Entscheidung, welche Fliesen verlegt werden, liegt allein beim Vermieter. Ob das Sinn macht, sei dahingestellt. Ein Mitspracherecht hat der Mieter nicht. Sinnvoll wäre es allerdings, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und sich zu einigen. Wenn ihr nun mal eine völlig anderen Geschmack habt, vielleicht lässt euer Vermieter sich darauf ein, dass ihr die Fliesen aussucht (sofern sie nicht gerade rosa sind) und einen möglichen Mehrpreis selbst tragt.

der mieter kann, muss aber nicht einbezogen werden.

schliesslich gehört die wohnung dem vermieter, der die kosten ja auch trägt.. es sei denn, ihr äussert den wunsch, euch ggf. an den kosten zu beteiligen, um ein mitspracherecht zu haben.viell. lässt sich VM hierauf ein...