Bachelorarbeit nicht bestanden! Widerspruch?

2 Antworten

Es gibt bestimmte Vorschriften, die bei der Beurteilung der Arbeit einzuhalten sind. Ich kenne das so: Erst- und Zweitkorrektor müssen die Arbeit beurteilen. Wenn diese sich nicht einigen können, vermutlich noch ein dritter... Wie ist das bei euch?

Werden die BA-Arbeiten nicht fortlaufend betreut? Dann hätten wissenschaftliche Mängel bereits im Vorfeld festgestellt und abgestellt werden müssen! - Diese ggf. formalen Fehler bei der BA-Arbeit sind bei Widersprüchen am ehesten festzustellen und könnten zur Korrektur der Bewertung führen.

Ein guter Anwalt kann vielleicht helfen.

Du machst in deiner Frage fast 20 Tippfehler - traurig für jemanden, der einen Magister hätte machen wollen...

mhunger13 
Fragesteller
 22.05.2014, 14:01

An der FH an der ich studiert habe, ist es wie von dir beschrieben. Erst und Zweitprüfer kontrollieren und geben dann eine Note ab. Auf Nachfrage wurde mir nur gesagt, dass es leider nicht gereicht hat. Ich habe weder die Note vom erst noch vom Zweitprüfer erhalten. Letzte Woche habe ich ein Bescheid der FH bekommen, dass die Arbeit mit 5,0 bewertet wurde und per Mail hat mir die Dozenten mitgeteilt das wissenschaftliche und inhaltliche Fehler gemacht wurden. Mehr nicht! Ich hatte ständig Kontakt mit der Dozentin während ich die Arbeit geschrieben habe. Und es waren durchwegs positive Äußerungen zu dem Fortschritt der Arbeit. Sowohl inhaltlich als auch in wissenschaftlichen Belangen hat die Dozentin durchwegs positiv auf den Fortschritt meiner Arbeit reagiert. Ich war total baff als ich dann die Note erfahren habe. Entschuldige die Tippfehler aber die Autokorrektur beim ipad macht nicht immer das was ich will

ede2012  22.05.2014, 14:01

Hab mir deine Antwort aufmerksam durchlesen und das beste an ihr ist der Schluss. Ja. Auch mir ist die abenteuerliche Ausdrucksweise samt Rechtschreibung aufgefallen. Vielleicht wird es ja was im mündlichen ... Marktschreier oder Ansager auf dem Rummel oder so. ...

Es müsste doch eigentlich noch ein Gutachten folgen wo die genaue Begründung drin steht? Oder? Hinsichtlich dem wissenschaftlichen Arbeiten und dem Widerspruch wäre auch gut das Studienfach zu kennen. Angenommen der Widerspruch hat Erfolg und du bekommst aber z.B. trotzdem nur ein ausreichend - jetzt mal weiter angenommen z.B. in einem Studienfach wie Jura (klar das es das nicht ist, sonst würdest du hier nicht fragen) - dann hättest du mit einem ausreichend kaum Chancen auf einen Arbeitsplatz und die Master-Studienplätze richten sich ja glaube ich auch nach der Bachelor-Note.