Lohnt sich ein Widerspruch beim Ablehnungsbescheid einer Uni?

1 Antwort

Im Prinzip schon. An den Aufnahmekriterien kann man allerdings nicht wirklich rütteln, sofern diese nicht willkürlich sind, wobei die Universitäten da relativ frei sind. Man kann natürlich geltend machen, dass man alle Aufnahmekriterien erfüllt. Das heißt dann aber noch nicht zwingend, dass man im Ergebnis auch zugelassen wird. Die Universitäten müssen alle Kapazitäten ausschöpfen und unter den Bewerbern, welche die Zulassungskriterien erfüllen, ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidungen treffen.