Unterhaltspflicht des Vaters für studierendes Kind über 25 Jahre

3 Antworten

Eltern sind Kindern grundsätzlich gegenüber unterhaltspflichtig bis zum Ende der ersten Ausbildung. Dazu gehört aber, seitens des Kindes, das Bemühen, diese zügig zu absolvieren. Wenn das Kind damit trödelt, endet die Unterhaltspflicht der Eltern mit Vollendung des 25. LJ.

Für die Höhe des Unterhalts sind zwei Dinge wichtig, der Bedarf des Unterhaltsempfängers und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Dabei entscheidet der geringere Betrag.

Bei der Leistungsfähigkeit ist das Nettoeinkommen zu bereinigen, d.h. Werbungskosten und ggf. eine angemesse private Altersvorsorge abzuziehen. Dann ist der Selbstbehalt von 1200€ und vorranige Unterhaltspflichtigen abzuziehen.

Auf Seite des Bedarfs ist von der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle auszugehen. Dazu kommen die Kosten für die Krankenversicherung.

Was die Länge des Studiums betrifft kommt es auf die Einzelheiten an. Ein einmaliges Versagen muß in der Regel akzeptiert werden. Das Studium ist allerdings zügig abzuschließen.

Kindergeld fällt weg

Dafür kann der Unterhalt nun steuerlich abgesetz werden.

Hallo,

ist das Kind aktuell in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung?

Gruß

RHW