Naturalunterhalt - wieso muss ich trotzdem zahlen?

3 Antworten

Ab Deiner Volljährigkeit sind beide Elternteile anteilig zum Unterhalt verpflichtet. Die Höhe der jeweiligen Anteile richtet sich vereinfacht gesagt nach den Einkommensverhältnissen beider Eltern. Derjenige Elternteil, dessen Einkommen höher ist, muss aso auch einen höheren Anteil des Kindesunterhalts zahlen. Angenommen, Dein Vater müsste Dir 300,- Euro zahlen und Deine Mutter 200,- Euro. Dann hat Deine Mutter mt Zahlung dieser 200,- Euro an Dich ihre Unterhaltspflicht erfüllt, d.h. sie muss Die nicht noch zusätzlich Wohnung gewähren. Verpflegung bezahlen usw. . Wenn Sie dies trotzdem tut - also Dir ein Zimmer in der von ihr bezahlten Wohnung gewährt, für Dich Lebensmittel einkauft, evtl. für Dich kocht, putzt und wäscht -, so kann sie dafür von Dir eine Entschädigung verlangen ("Kostgeld"). Angenommen, Ihr einigt Euch auf en Kostgeld von 380,- Euro monatlich. Dann kan sie das natürlich mit der eigenen Unterhaltspflicht verrechnen, d.h. sie zahlt Dir die 200,- Euro nicht und bekommt noch zusätzlich einen Betrag von 180,- Euro von Dir (vom Unterhaltsgeld Deines Vaters).

"Sie erklärte, dass darin zB Essen abgesichert sei, weil ich ja noch bei ihr wohne"

Damit hat sie Recht ja.

"wieso muss ich dann trotzdem noch für mein Essen zahlen, von Papas Unterhalt und dem Kindergeld?"

"Ab Montag steht mir dann mein Kindergeld und der Unterhalt meines Vaters für mich zu, richtig?"

Falsch.

Der Unterhalt steht deiner Mutter zu. Das Kindergeld auch. Sie kann alles verlangen. Du hast keinen Anspruch auf diese Dinge

QuestionLove 
Fragesteller
 01.09.2016, 17:32

doch, weil ich volljährig bin. Das kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen. LG

Kirschkerze  01.09.2016, 17:33
@QuestionLove

Nein, immer noch falsch. Nur weil du volljährig bist steht nicht dir das Geld zu. Das Geld steht der Person zu, die dich unterhält. Und das wäre deine Mutter: Denn die muss Miete, Essen, Strom usw. für dich bezahlen. Auch das Kindergeld steht der Person zu, die das Kind versorgt.

Wenn du eine eigene Wohnung hättest sähe das anders aus. Dann kannst du verlangen dass der Unterhalt deines Vaters an dich ausbezahlt wird.

sassenach4u  05.09.2016, 17:08
@Kirschkerze

Falsch Kirschkerze: der Unterhalt steht ab Volljährigkeit vollumfänglich dem volljährigen Kind zu. Dieses muss sich jedoch an den Lebenshaltungskosten angemessen beteiligen an dem Haushalt, in dem es lebt.

Du meinst also, deine Mutter kommt für deine Kost und Logis auf und von deinem Vater bekommst du 680 € Taschengeld und dann noch Kindergeld? Für´s in die Schule gehen? Dann will ich auch nochmal in die Schule.