Bedarfsgemeinschaft und Azubi Gehalt usw?

2 Antworten

Von dem Geld das deine Mutter bekommt. Ist ein Teil, für dich bestimmt. Essen, Trinken, Strom, Gas, Miete...

Der wird dan deiner Mutter abgezogen. Damit die Kosten trotzdem gedeckt werden können. Musst du dan deinen Anteil von deinem Gehalt an deine Mutter geben.

100€ fest und vom Rest darfst du 20% behalten.

DrLovin007 
Fragesteller
 20.06.2018, 22:56

Also muss ich von den 600 dann 100 abdrücken und dann noch was so an strom gas usw draufgeht auch nochmal so viel und von dem was übrig bleibt 20 % ? oder wie soll ich das verstehen

Anemone95  20.06.2018, 23:29

Nein. Du bekommst 600€. Davon darfst du 100€ fest behalten und vom Rest 20%. Also stehen dir von den 600€, 200€ zu. Den Rest musst du erst mal deiner Mutter zur Verfügung stellen. Ob die etz sagt das ihr 350€ reichen, oder ob sie die vollen 400€ braucht, musst du mit ihr klären.

isomatte  21.06.2018, 06:08
@Anemone95

Deine Berechnung ist nicht korrekt !

Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnen sich aus dem Bruttoeinkommen und diese werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen.

Wenn er 600 € Netto Vergütung bekommt, müssen ihm also mehr als 200 € Freibetrag zustehen, weil das Bruttoeinkommen höher ist als 600 €.

Deine Mutter bekommt dann auf jeden Fall weniger oder auch gar keine Leistungen mehr vom Jobcenter gezahlt, je nachdem was sie jetzt vom Jobcenter bekommt !

Das Erwerbseinkommen wird nach Abzug von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, so wie jetzt schon dein Kindergeld und die Waisenrente.

Vom Bruttoeinkommen stehen dir erst einmal 100 € Grundfreibetrag zu, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Diese Freibeträge werden addiert, theoretisch vom Netto abgezogen und ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu kommen dann zu 100 % deine derzeit 194 € Kindergeld + deine Waisenrente, dass zusammen ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen, welches dann auf deinen dir zustehenden Bedarf angerechnet wird.

Der Bedarf liegt dann derzeit bei min.332 € Regelleistung für deinen Lebensunterhalt, wenn du min.18 aber unter 25 bist, solltest du noch keine 18 sein, dann wären es 316 € Regelleistung.

Dazu käme dann dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) also bei 2 Personen wären das 50 % von der Warmmiete.

Wenn du also angenommen 600 € Netto Vergütung aufs Konto bekommen würdest, dann solltest du mit Steuerklasse 1 min.um die 750 € Brutto Vergütung haben, dann stünden dir erst einmal 100 € Grundfreibetrag zu und von den übersteigenden 650 € Brutto nochmal 20 % Freibetrag = 130 €.

Dein gesamter Freibetrag läge dann bei 230 € und diese würde das Jobcenter von deinen 600 € Netto abziehen, dein anrechenbares Erwerbseinkommen würde dann bei 370 € liegen.

Zu diesen 370 € kämen die 194 € Kindergeld + deine Waisenrente, von dieser Summe geht dann dein genannter Bedarf ab.

Ist dein Bedarf geringer als diese Summe, dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus sein, sie würde dann also für dich keine Leistungen mehr bekommen.

Der nicht mehr benötigte Teil deines Kindergeldes würde wieder zum Einkommen deiner Mutter und dann auf ihren eigenen Bedarf angerechnet, hätte sie sonst kein weiteres Einkommen, dann könnte sie vom Kindergeld dann min.30 € Versicherungspauschale abziehen.

Du müsstest dann deiner Mutter dementsprechend aus deinem Einkommen selber dein Bedarf zahlen, also auch deinen KDU - Kopfanteil und deinen Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom.

Es müsste also erst mal geklärt werden was deine Mutter an KDU - zahlt, was du an Brutto Vergütung bekommen würdest, wie alt du bist, wie hoch deine Waisenrente ist und ob deine Mutter das Kindergeld und deine Waisenrente einbehält oder an dich weiter gibt und was sie für den monatlichen Abschlag für den Haushaltsstrom zahlt.

Dann kann man alles zu 98 % sicher berechnen !