Bekommt man von der gegnerischen Versicherung ein Ersatz Handy?

6 Antworten

Also Dein Handy ist nicht mehr funktionsfähig. Dann solltest Du für die Tage, wo Du das Handy nicht nutzen konntest Nutzungsausfallentschädigung verlangen und ansonsten ein Handy mieten ud die Mietkosten der Versicherung in Rechnung stellen. Beide Ansprüche plus des Hauptanspruch (Reparatur Deines Handys) werden dann von der gegnerischen Versicherung geprüft und vielleicht auch übernommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dies kann er natürlich auf seine Kosten tun - nur ist dies kein Schaden gemäß den Versicherungsbedingungen.

Das ist gängige Praxis, Handys müssen so gut wie immer eingeschickt werden. (Auf Kosten des Geschädigten, denn er muß ja seinen Schaden beweisen)

Ganz einfach weil die Versicherer sehr vorsichtig geworden sind, es wird einfach zu viel betrogen. Das betrifft auch Brillen und Kamaras aller Art. Oft geht das defekte Teil gleich direkt in ein Sachverständigenbüro.

Erstattet wird übrigens nur der Zeitwert. Oder halt die Reparatur. Ein Ersatzhandy bekommt man nicht.

Du stellst eine Forderung an den Versicherungsnehmer der Gesellschaft. Die Haftpflichtversicherung ist sogar VERPFLICHTET, die Rechtmäßigkeit deines Anspruchs zu überprüfen.

Schließlich geht es dabei ja um das Beitragsgeld der anderen Versicherten.

Siehe mein Kommentar unter der anderen Antwort. Und sie scheinen sich gut auszukennen kann ich mir das Geld für den Versand auch bei der Versicherung holen ? Oder beim Täter vielleicht? Ist Ende des Monats und will mein letztes Geld nicht dafür ausgeben

@Tom0409

das ist genau der eigentliche Sinn einer Haftpflichtversicherung. Sie schützt IHREN KUNDEN vor unberechtigten Forderungen.

Wenn deine Forderung berechtigt ist, bekommst du auch deine Auslagen erstattet.

Na und? Ist nicht dein Problem. Dir gegenüber haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat. Wie er das mit seiner Versicherung regelt, ist sein Bier.

Klar kann er seine Ansprüche an den Verursacher stellen (muss er ja auch). Und dieser gibt das dann an seine Versicherung weiter und damit ist das Thema für ihn erledigt.

Die Versicherung erstattet dem Geschädigten das wozu der Verursacher verpflichtet ist. Darüber hinausgehende Ansprüche muss der Verursacher nicht aus eigener Tasche ersetzen.

@NamenSindSchwer

Dann muss aber IMMER NOCH der Schaden nachgewiesen werden.

Sonst reiche ich irgend eine x-beliebige Rechnung einer Reparatur ein, und behaupte, ein anderer Hätte mir meines kaputt gemacht und verlange von meienr Versicherung, das zu zahlen.

Nee, das muss man schon nachweisen.

Und das beim Verursacher einfordern ist AUCH nicht so ganz einfach. DER wird, zu Recht, sagen: Wozu hab ich eine Versicherung?

@BalZakBarsoom

Natürlich. Der Nachweis, dass die Ansprüche gerechtfertigt sind, obliegt dem Geschädigten.

Und was bitte soll das Foto beweisen?

Man kan irgend ein Handy fotografrieren, und behaupten ,das sei das, was kaputt gemacht wurde.

Wie weillst du denn berweisen, dass du überhaupt ein Opferbist? Die Versicherung schützt sich so vor Betrügern. Ein Ersatzhandy bekommst du vermutlich nicht, das musst du aber schon mit der Versicherung klären.

Die Versicherung muss dir alle Kosten erstatten, wenn der Fall zu deinen Gunsten entschieden wird, aber nicht in Vorlage treten.