Autounfall - Gutachter selber holen?
Hallo,
mir ist jemand in die Fahrertür reingefahren. Nun lässt sich die Versicherung des Gegners ordentlich Zeit. Die meinten jedes Mal, dass ein Gutachter von denen mich kontaktieren wird und das seit 2 Monaten. Nun frage ich mich, ob ich selber einen Gutachter aufsuchen und denen dann die Rechnung zuschicken soll, denn letzten Endes können die ja auch selber einen Gutachter als "Zweitmeinung" einschalten - so gesehen kann ich mir ja mein Gutachten sparen, oder? Und übernimmt die gegnerische Versicherung auf jeden Fall die Kosten für das Gutachten, das man selber ausgesucht hat?
5 Antworten
@kushti,
du willst doch das Fahrzeug sicherlich reparieren lassen.
Dann fahre damit zu deiner Kfz-Werkstatt - teile denen mit, dass sie das Fahrzeug begutachten sollen und wenn erforderlich ein Gutachten in Auftrag geben sollen (wird nur ab einem Schaden von mindestens 750 € übernommen).
Trete den Schaden an deine Kfz-Werkstatt ab - diese werden dann die Reparatur des Fahrzeugs veranlassen / nehmen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf / und rechnen den Schaden mit dieser ab.
Für die Zeit der Reparatur steht dir ein Ersatzfahrzeug zu, alternativ eine Ausfallentschädigung - auch hier ist dir sicherlich deine Kfz-Werkstatt behilflich.
Sinnvoll ist es immer, wenn der Geschädigte selbst ein Gutachten in Auftrag gibt und dies nie dem Schadensverursacher oder dessen Versicherung überlässt.
Wurde dir denn schon eine Schadensnummer von der gegnerischen Versicherung mitgeteilt?
Gruß N.U.
Du als Geschädigter hast bei einem Haftpflichtschaden das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen! Dazu brauchst du auch keine Freigabe der gegnerischen Versicherung, dies hat auch kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.
Und übernimmt die gegnerische Versicherung auf jeden Fall die Kosten für das Gutachten, das man selber ausgesucht hat?
Das müssen sie bei einem Haftpflichtschaden, wenn kein für dich (als Laie)erkennbarer Bagatellschaden mit einer Schadenshöhe von weniger als 715 € vorliegt.
Nun frage ich mich, ob ich selber einen Gutachter aufsuchen und denen dann die Rechnung zuschicken soll,
natürlich, das hättest du auch bereits direkt nach dem Unfall machen sollen
denn letzten Endes können die ja auch selber einen Gutachter als "Zweitmeinung" einschalten
nur haben sie dazu kein generelles Recht
Ich rate dir, einen eigenen Gutachter zu wählen. Bei mir war es so, dass mir jemand an der Ampel aufgefahren ist, man aber so von außen nicht wirklich etwas gesehen hat. Da es aber schon mit einem kräftigen Ruck geschehen ist, konnte ich mir nicht vorstellen, dass nichts ist, wie es der Gutachter der gegnerischen Versicherung bewertet hat. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und bin zur Dekra gefahren und siehe da, 1200 Euro Schaden. Soviel dazu.
Schreibe der Versicherung und setze eine Frist von 2 Wochen für das Gutachten.
und zahlt sie dann, weil ohne Rücksprache, auch selbst
quatsch, die Kosten für das Gutachten gehören beim Haftpflichtschaden zu den erforderlichen Kosten und sind von der Versicherung des Verursachers oder ihm selber zu tragen.
Wenn dder Gutachter von der gegenerischen Versicherung die Autfäge bekommt ist der doch nicht mehr unmabhängig. Wenn er nämlich nicht mehr im Interese der versicherung bewertet suchen die sich einen anderen. Mit einer Tür kannst du aber auch in jede Fachwerkstett fahren.
Hier: Unbedingt mal lesen. Und wenn die dich anrufen - ablehnen"http://ihr-gutachten.com/die-top-10-tricks-der-versicher-bei-unfallschaeden/
Spaßvogel!
Mit einer Tür kannst du aber auch in jede Fachwerkstett fahren.
Wie soll dies funktionieren!
Wo wird denn die Tür befestigt?
Mit KFZ-Versicherungen hast du hoffentlich weniger zu tun.
Was soll die Frage?. "Da ist mir jemand in die Tür gefahren" Was hast du daran nicht verstanden? Die Tür ist am Auto und hat eine Beule bzw. Delle.
Kannst ja mal googlen.Blechschaden
Völliger Unsinn, als Geschädigter beauftragt man selbst einen Kfz-Sachverständigen!