Gutachterwahl mit Werkstatt Bindung?

8 Antworten

Wenn der Unfallgegner die Schuld hat, hast du keine Werkstattbindung. Die hast du nur, wenn deine Versicherung zur Rechenschaft gezogen wird, weil du einen Schaden verursacht hast.

Mit einem Gutachter würde ich mal abwarten. Je nach Größe des Schadens ist ein Gutachter nicht gerechtfertigt und die Versicherung könnte sich eventuell weigern die Kosten zu übernehmen, je nach Gesamtkonstellation… Ich würde erstmal einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt deiner Wahl erstellen lassen. Oft reicht das der Versicherung aus, wenn nicht, wird sie sich melden und gegebenenfalls den Wunsch nach einem Gutachter äußern. Oder du sprichst den Wunsch nach einem Gutachter an, wenn die Versicherung ein Problem mit dem eingereichten Kostenvoranschlag hat.

T3Fahrer

Du musst niemanden fragen. Das ist ja ein Haftpflicht- und kein Kakoschaden. Dennoch wird die gegnerische Versicherung versuchen, Dich zu drücken, wo sie kann. Beauftrage einnen Anwalt. Das wäre für Dich kostenlos.

Das wäre für Dich kostenlos.

Woher kennst du die Haftungslage?

@wattdennnu2

Ganz einfach. Wer reinfährt ist immer schuld!

@VWTeamcom

Das ist nicht zutreffend! Abgesehen davon habe ich nicht dich gefragt.

@wattdennnu2

Es ist aber so. Aus der Fragestellung geht genau das heraus. Und wer antwortet wirst Du aktzeptieren müssen!

@VWTeamcom

Wenn du von der juristischen Materie keine Ahnung hast, solltest du die Finger stillhalten! Ende der Durchsage.

@wattdennnu2

Lol. Du hast wohl auch täglich mit Verkehrsanwälten und Gutachtern zu tun? Manchmal ist besser die Klappe zu halten...Natürlich kann auch mal der Schuld sein dem reingefahren wird. Aber das ist wohl eher die Ausnahme. Deshalb Klappe jetzt.

@VWTeamcom

Junior, führst du Selbstgespräche?

@wattdennnu2

Nein. Dein Quatsch ist für alle lesbar...

@wattdennnu2

Wann ist es denn nicht so wenn ich mal fragen darf?

Der Polizist meinte ja auch dass der andere Schuld hat weil der mir rein gefahren ist...

mir ist gestern jemand hinten reingefahren
Ich habe jedoch bei meiner Versicherung eine Werkstattbindung...

Wenn dir jemannd reingefahren ist, du also nicht schuld bist dann wird der Schaden nicht von deiner Versicherung reguliert und somit hast du auch keine Werkstattbindung bei diesem Schaden.

Somit kannst du wie bei jedem Haftpflichtschaden selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung des Gutachtens beauftragen. Ebenso darf ide Reparatur die von dir ausgewählte Fachwerkstatt deines Vertrauens durchführen.

Der Sachverständige benötigt deine Zulassungsbescheinigung und die Unfallmitteilung der Polizei - sofern vorhanden, ansonsten die Daten des Verursachers.

Und was hat deine Versicherung damit zu tun, wenn dir einer rein fährt?

Du kannst es reparieren lassen wo du willst. Und auch einen eigenen Gutachter nehmen wenn die gegnerische Versicherung keinen stellt bzw. du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist.

Die Werkstattbindung gilt ja nur für die Schäden, die Du selber verursacht hast.

Wer hat denn deinen Ansicht nach Schuld?

Und wie hoch ist der Schaden denn, laut Deinem Lackierer, ist ein Gutachter überhaupt nötig?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung