Autokredit-> wie lange Bürge?
Hallo zusammen,
ich stelle die Frage für eine gute Freundin, die seit Dezember 2017 für ihren damaligen Freund als Bürge für ein Autokredit im Vertrag steht. Wenige Monate später kam es jedoch zur Trennung und nun fragen wir uns wie das mit der Bürgschaft weiterläuft?
Der Ex Freund fährt dieses Auto noch und zahlt es auch ab. Hat auch ein sicheren Job und regelmäßiges Einkommen.
Was passiert nun, wenn er das Auto verkauft und sich eine neues, sogar teureres Auto kauft ohne die Raten für das jetzige Auto komplett zurückgezahlt hat? Bleibt meine Freundin für das neue Auto auch als Bürge im Kaufvertrag stehen? Oder gilt die Bürgschaft NUR für das jetzige Auto?
Im Internet habe ich auch irgendwas mit Kündigung gelesen und unbegrenzte Bürgschaft. So richtig verstehen wir das nicht :/
Danke schon mal im voraus!
3 Antworten
Sie bleibt so lange als Bürge eingetragen bis der Kredit zurück gezahlt ist.
Wenn er sich ein anderes Auto kauft wird das ein neuer Kreditvertrag sein. Dort steht sie dann nicht mehr als Bürge drin. Wenn er allerdings dann den alten Vertrag nicht weiter zurück zahlt wird sich die Bank an deine Freundin wenden.
Als Bürge verbürgt man sich dafür, dass der Vertrag erfüllt wird, die Bürgschaft endet mit dem Vertrag für den man gebürgt hat. Zahlt oder löst der Ex den Vertrag vorzeitig ab, endet auch die Bürgschaft vorzeitig.
Die Bürgschaft wird im Vertrag genau benannt. Um ganz sicher zu gehen, muss sie sich den durchlesen. Sie kann ihn auch der Verbraucherzentrale vorlegen und die das machen lassen.
Normalerweise endet die Bürgschaft, wenn der konkrete Kredit ganz bezahlt ist. Es wird aber auch Verträge geben, die sich auf mehr als einen Kredit erstrecken. Den Vertrag muss man dazu einsehen, um zu wissen, was sie da unterschrieben hat.