Überprüfung eines Mietbürgen

4 Antworten

Wurde eine Mietkaution neben der Bürgschaft geleistet?Der Vermieter kann eine Schufaauskunft des Mietbürgen einholen,und in der Regel wird dieser nach seinem Einkommen befragt,ein Mietbürge muss auch nur in der Höhe von drei Nettokaltmieten haften,mehr darf der Vermieter nicht fordern.

Das Gericht wird entscheiden, ob der Bürge zur Zahlung verpflichtet ist. Wenn dem so ist, wird der Bürge zahlen müssen, egal was er besitzt oder wie viel er verdient. Wenn er nicht zahlen kann, wird die Summe gegen ihn vollstreckt. Dann kann er nur noch mit Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erstmal aus der Nummer raus kommen. Und auch da muss er seine ganze finanzielle Situation offen legen.

Ähm, natürlich wird der Vermieter die Bonität des Bürgen über die Schufa prüfen. Sowie die Bürgschaft jedoch besteht ist es unerheblich wie viel Geld der Bürge hat, zahlen muß er, im schlimmsten Fall bis zur Privatinsolvenz. Man sollte sich darum sehr gut überlegen, ob man eine Bürgschaft übernimmt.

Wenn der Bürge jetzt schnell noch sein Geld "verspielt", ist er dennoch Bürge. Seine Bürgschaft wird dann gepfändet - bis zur eidesstattlichen Versicherung... Vorsicht, das hat böse Folgen!