Autofahren ohne führerschein mit 17?

21 Antworten

Nun, Sozialstunden und Geldstrafe ist wahrscheinlich. Außerdem kann es in sofern Konsequenzen haben, wenn Du mal Deinen Führerschein machen möchtest. Du wirst unter Umständen eine Sperre von 2-3 Jahren kriegen. Dein Vater als Halter des Fahrzeugs kann ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Ich würde mich mal bei einem Rechtsanwalt erkundigen, oder google doch mal... Sei froh, das Du in keinen Unfall verwickelt warst. Dann wär's noch schlimmer.  Lass so einen Unsinn sein!  Mit solchen Aktionen legst Du Dir jetzt schon für Deine Zukunft, Steine in den Weg. Erkundige Dich mal, ob dies auch ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird, was gut sein kann.  Trotzdem viel Glück, lerne aus diesem Fehler.

Da Du offensichtlich mit dem Leben und der Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer gespielt hast, wirst Du hoffentlich zur Raison gebracht.

eine Führerscheinsperre und eine Geldstrafe auch deine Eltern werden Ärger bekommen.

Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

 (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Geldstrafe und deine Eltern werden auch Ärger bekommen! Außerdem wirst du wahrscheinlich noch ein paar Jahre zu Fuß gehen müssen - du bekommst evtl. eine Sperre und kannst den Führerschein dann erst mit 21 Jahren machen!