Führerschein mit 17 (Zettel mit 18 noch gültig?)?

3 Antworten

Nein, um 0:00 Uhr darfst du höchstwahrscheinlich nicht (mehr) fahren, sowie die nächsten langen Stunden nach dem Rausch deiner Geburtstagsfeier. Vermute ich mal :D

Die Vorläufige Prüfungsbescheinigung gilt auch noch bis zu 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag. Du hast also keinen Stress dir den neuen Führerschein abzuholen. Müsste auch hinten auf dem Lappen draufstehen.

Dankeschöön

Das wurde doch hier schon 1000-fach beantwortet! Eigentlich reicht ein Blick auf diesen Wisch um dies zu beantworten.

Da steht doch dass man Fahrzeuge der Klassen AM, L und B (BE, meist durchgestrichen) fahren darf. Einen Absatz darunter steht dann dass zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B (BE) bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag min Eine der nachfolgend aufgeführten Personen mitgeführt werden müssen. Das heisst dass man ab dem Datum seines 18. Geburtstages (und das ist eben ab 0:00Uhr) keine der aufgeführten Personen mitführen muss weil die entsprechende Auflage dann abgelaufen ist.

Als Nachweis der Fahrerlaubnis (Führerschein) gild ab dann noch bis zu 3 Monaten dieser Wisch in Verbindung eines Lichtbildausweises.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mit der BF17-Bescheinigung darfst Du ab deinem 18. Geburtstag im Inland alleine fahren.

Sichere Quellen dazu?

@BeerusM

JA, §48a der FEV

(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

(3) Für das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung gelten die §§ 22 und 22a mit folgenden Maßgaben:Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 dient.

Stimmt !

Ab 00:00 Uhr Deines Geburtstages entfällt die Auflage der Begleitung. Der vorläufige Führerschein läuft 3 Monate nach Deinem 18. Geburtstag ab, bis dahin musst Du den richtigen geholt haben.

@TransalpTom

Dankeschön euch zwei