auto ummeldung nach tot desehepartners, ja oder nein?

7 Antworten

Derjenige der berechtigter Eigentümer des Fahrzeugs wird muss es auch zulassen um damit fahren zu dürfen.

Guppy194  14.11.2008, 18:41

regelmäßig sind Eigentümer und Fahrer die gleiche Person, aber wenn man z.B. eine reiche Omi/Opa hast, die ihrem Enkel was Gutes tun wollen, dann kaufen die das Auto - stehen also im Brief - und der Enkel kann es zulassen; der Eigentümer braucht ja nicht mal einen Führerschein zu haben.

IchSchauMal  14.11.2008, 19:27
@Guppy194

Stimmt auch irgendwie. Allerdings muss er trotzdem leben :-))

Warum wird eigentlich dauernd ein Erbschein erwähnt? Wenn Eltern ihren Kindern ihr Auto überlassen, wenn ich von jemandem ein Auto kaufe, - immer kann man das Auto ummelden auch ohne Erbschein. Wer im Besitz der Fahrzeugpapiere ist (Fahrzeugbrief!), kann ein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden.

Verlangt wird dabei:

  1. Kraftfahrzeugbrief
  2. bei Ummeldung den vorhandenen Kraftfahrzeugschein
  3. TUeV-Bescheinigung und ASU
  4. Versicherungsbestätigung
  5. Personalausweis
  6. bei Ab- oder Ummeldung alte Nummernschilder

Macht jemand die Ummeldung für eine andere Person, so ist auch eine schriftliche Vollmacht und deren Personalausweis erforderlich.

. Ob das Fahrzeug geschenkt, gekauft oder geerbt wurde, interessiert die Zulassungsstelle nicht.

Ja, denn der Versicherungsnehmer ist ja nicht mehr, sie muss die Versicherung umschreiben lassen.

Mit Versicherungsnachweis, Fahrzeugschein und -Brief, Personalausweis zur Zulassungsstelle.

Meine Mutter fuhr 12 Jahre mit dem auf meinen verstorbenen Vater zugelassenen Auto herum, zur endgültigen Stillegung (Verschrottung) benötigte sie dann plötzlich enen Erbschein und die Verzichtserklärungen der drei Söhne.

Die Erbnachfolge ist wichtig und daher erwaehnenswert. Man darf ja auch nicht einfach das Konto eines Verstorbenen leer raeumen. Solange die Versicherung noch bezahlt ist, kann man aber damit fahren und den Erbschein regeln. Zur Ummeldung braucht man FZ-Schein, -Brief, Perso, Doppelkarte der Versicherung, Erbschein. Manchmal werden auch die AU und TUEV Papiere verlangt.

birgonia  14.11.2008, 18:48

Ach ja: Und ein paar Euronen fuer die Verwaltungshandlung einplanen.

da ein Toter nicht Eigentümer einer Sache sein kann, muss es umgemeldet werden:

Personalausweis

Kfz.-Brief Teil und 2

Doppelkarte

etwas Geld

thebrain  14.11.2008, 18:29

ja wenn die mutter im brief steht nicht. ich bin mir nicht sicher ob du so einfach über das erbe deines vaters verfügen darfst.

Bergbaer  14.11.2008, 18:31
@thebrain

Die Frage über das Erbe des Vaters steht hier nicht zur Debatte!

andreas48  14.11.2008, 18:33
@thebrain

@ thebrain...hast du was falsch gelesen..es geht nicht um Erbe und im Brief steht der Vater..

Guppy194  14.11.2008, 18:34
@Bergbaer

Der Halter muss ja nicht Eigentümer sein; der Fahrzeugbrief ist für die Zulassungsbehörde nur der amtliche Nachweis, dass eine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug vorliegt; wem das Fahrzeug gehört ist nicht entscheidend; das Fahrzeug muss auf einen Halter zugelassen werden und nicht auf den Eigentümer.