Was ist nach dem Privatkauf eines PKWs zu tun?
Guten Tag.
Ich, bzw. mein Vater wird bald ein Kfz privat von Bekannten abkaufen. Meine Frage ist da jetzt, wie das ganze nach dem Kauf abläuft. Muss mein Vater als Käufer schon vor dem Kauf eine Kfz Versicherung suchen, oder läuft die des Verkäufers erstmal noch weiter und wird beim Kauf übergeben? Wie läuft es desweiteren mit der Ummeldung? Das Auto ist noch angemeldet und müsste also nur umgemeldet werden. Was braucht man dazu? Muss der Verkäufer mit zur Zulassungsstelle? Braucht man einen Versicherungsnachweis o.ä.?
3 Antworten
- unbedingt schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen (Muster im WEB), alle bekannten Mängel (auch behobene Unfallschäden -) aufnehmen. Ebenso Kilometerstand, Ort und Zeit der Übergabe.
- eVB Nummer von der gewünschten Versicherung besorgen (online oder telefonisch), mit den Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) und dem Perso zur Zulassungsstelle. War das Fz. im selben Bezirk zugelassen bleibt das alte Kennzeichen mit allen Stempen erhalten, sonst neue Zeichen prägen lassen und bei der Zulassungsstelle mit neuen Stempeln versehen lassen.
Bis zur Ummeldung bleibt das Fz. bei der alten Gesellschaft versichert!
Wünsche allseits gute Fahrt!
Wenn das Fahrzeug angemeldet übergeben wird, geht ab Datum und Uhrzeit des Kaufvertrages die Versicherung auf den Käufer über, dieser verpflichtet sich idR innerhalb einer Woche das Fahrzeug abzumelden bzw. umzumelden.
Zur Ummeldung benötigst Du neben den FZ-Papieren eine eVB-Nummer der zukünftigen Versicherung sowie Personalausweis oder Reisepass. Der alte Fahrzeughalter muss dazu nicht mitkommen.
Du brauchst erst mal ne Deckungskarte sonst kannst du das Auto nicht zulassen. Die bekommst du von der Versicherung bei der das Auto dann mal versichert ist.
Der Verkäufer hat nichts mit eurer zukünftigen Versicherung zu tun.
Eine Deckungskarte gibt es schon lange nicht mehr, von der zukünftigen Wunschversicherung bekommst Du eine eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung).
Die Herren mögen mir vergeben. Ich dachte wenn er bei der Versicherung anruft bekommt er den Code eh. Sorry
...ist auch in keinster Weise böse gemeint.
Nein, Du suchst Dir im WEB eine günstige Versicherung aus, Vertrag kann online oder telefonisch abgeschlossen werden. Dann bekommst Du sofort die zur Zulassung notwendige eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
Doppelkarten gibt es schon seit über 10 Jahren nicht mehr....
Die bekomm ich von der Versicherung, bei der das Auto jetzt versichert ist, also der Verkäufer muss diese anfordern?