Fahren nach dem Gebraucht kauf mit fremden Kennzeichen?

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Ja. Das kannst du machen, solange das Fahrzeug zugelassen ist.

Selbst wenn du einen Unfall verursachst, ist der Vorbesitzer nicht mehr in der Verantwortung, nämlich du als der Käufer. Hier zieht 95 Versicherungsvertragsgesetz, nach dem du mit dem Kauf des Kfz auch dessen Versicherung übernommen hast.

Ja, das geht, wenn du und der Verkäufer sich entsprechend darauf geeinigt haben, solange der Wagen natürlich ordnungsgemäß angemeldet ist.

Das entscheidet der Verkäufer - fahren darf man gesetzlich mit jedem Fahrzeug, das zugelassen, versichert und nicht geklaut ist

Und man natürlich den passenden Führerschein hat ;-)

Ja das haben wir auch so gemacht. Freitags gekauft und der Vorbesitzer war so nett und ließ den Wagen angemeldet bis wir ihn ummelden konnten.