Lebensgefährte meiner verstorbenen mutter gibt sachen nicht aus der wohnung?

7 Antworten

Einen Anwalt nehmen,kann allerdings sein,das der Lebensgefährte durch eine Vollmacht deiner Tante das Recht dazu hatte.

Er sucht in diesen Dingen die Nähe zu seiner verstorbenen Frau. Er meinet wenn er so viel wie Möglich von ihr behält wird sie nie wirklich von ihm gehen. Mann muss ihm aufzeigen, dass seine Frau nicht in den materiellen Dingen weiterlebt sondern in seinen guten Erinnerungen an sie.

Polizei einschalten u. Strafanzeige erstatten.Eine andere Möglichkeit sehe ich da nicht.Oder ist er als Alleinerbe eingetragen im Testament?

technohase  16.07.2009, 20:24

nicht polizei die hilft da nich weiter die leitet dich an einen anwalt. ich würde sagen du schaltest sofort einen anwaalt ein der wird dir alles andere ärklären .

Jolly  16.07.2009, 20:26
@technohase

Kann man auch machen.Aber jetzt erreicht man keinen Anwalt mehr.Also erstmal direkt zur Polizei.Dann kommt hanswurst34000 wenigstens in die Wohnung.

e225160  16.07.2009, 20:28
@Jolly

Das Hausrecht hat ja wohl er. Er muss niemanden in die Wohnung lassen.

hanswurst34000 
Fragesteller
 16.07.2009, 20:29

Testament ist nicht vorhanden!

Jolly  17.07.2009, 15:27
@hanswurst34000

Dann bist du als Kind erbberechtigt und hast somit ein Anrecht auf die Sachen.

Wieso sollte er euch in die Wohnung lassen? Wenn ich davon ausgehe das er da auch Mieter ist, hat er erst mal das Hausrecht. In der Wohnung habt ihr nichts verloren.

vollimleben  16.07.2009, 20:27

DH

Rockergirl  16.07.2009, 20:31
@e225160

daumen hoch

Abgesehen davon, dass er mit Sicherheit auch unter dem Verlust deiner Mutter leidet, würde ich an deiner Stelle morgen einen Termin mit dem Anwalt ausmachen. Denn da er nur der Lebensgefährte ist, bist du Erbe.

vollimleben  16.07.2009, 20:24

Nicht automatisch!

bitmap  16.07.2009, 20:28
@vollimleben

Doch automatisch. Anders wäre es nur, wenn ein Testament zu Gunsten des Lebensgefährten da wäre.

Wuschelwestie  16.07.2009, 20:30
@bitmap

Man kann aber die Kinder nicht einfach ausschliessen. Sie haben einen Pflichtanteil. Der kann nur verweigert werden, wenn die Kinder das Leben der Mutter bedroht haben.