Auto ummelden. Fahren mit "alten" Kennzeichen?

1 Antwort

Wenn das Auto noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist, kannst Du damit zu Dir fahren, kein Problem. Dann ist es auch keine Anmeldung sondern eine Ummeldung. Wenn Du Dir ein wunschkennzeichen online reservieren willst, solltest Du das nicht über eine dieser "Nepp-Seiten" machen, die kosten nur unnütz viel Geld. Geht direkt auf die Homepage Eurer Stadt, dort wirst Du unter Zulassungsstelle auch eine Reservierungsmöglichkeit finden. Das Reservieren ist dort nämlich i.d.R. KOSTENLOS. Wenn Du eine Bestätigung der Stadt hast, das Du die bestimmte Nummer bekommst, kannst Du Dir die Schilder im online Schilderdienst kaufen, z.B. kannst Du mal bei ebay (kfz-Kennzeichen) eingeben, da gibt es mehrere Anbieter, 2 Schilder sollten mit Versand nicht mehr als 15 EUR kosten. Dann kannst Du die Schilder zur Zulassungsstelle mitnehmen. Erst beim Ummeldne rechnet die Zulassungsstelle ca 15EUR für die Zuteilung Deines Wunschkennzeichens zzgl der normalen Ummeldungsgebühr. Die alten Kennzeichen des Vorbesitzers kannst Du entweder dort entsorgen oder je nachdem was Du mit dem Vorbesitzer ausgemacht hast ihm zurücksenden oder .....

ChristianSN  16.10.2014, 12:10

Dieser Beitrag ist schon ziemlich präzise und korrekt! Dem habe ich im Prinzip nichts hinzuzufügen außer die ausdrückliche Warnung, dass Du NICHT mit einem unversicherten Auto herumfahren darfst. Sprich, Du kaufst das Auto und dieses ist nicht mehr zugelassen / angemeldet - das heißt, es besteht KEIN Versicherungsschutz.

In dem Fall kannst Du Dir höchstens von Deiner Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen holen, natürlich mit der vorliegenden Versicherungsbestätigung Deiner Kfz-Versicherung, und dann mit den Kurzzeitkennzeichen das Auto nach Hause bringen.

Das Führen eines Kfz ohne gültigen Versicherungsschutz ist nämlich eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz, und zudem haftest Du voll und ganz aus eigener Tasche, wenn Du einen Unfall verursachst. Also bei dem Thema immer extrem vorsichtig sein und lieber bei Fragen auch mal direkt die Zulassungsbehörde kontaktieren.