Auto von Schwester übernehmen - Brauche ich einen Kaufvertrag/Eigentumsübertragungsnachweis?

7 Antworten

In Deutschland wird bei der Anmeldung eines Kfz kein Eigentumsnachweis verlangt. Dem deutschen Staat sind die Eigentumsverhältnisse gleich, interessant ist nur der Halter, da dieser z.B. Schuldner der Kfz-Steuer ist.

Habe mal gehört, dass wer in Besitz des FahrzeugBRIEFes ist, der rechtmäßige Eigentümer ist)

Das ist falsch, und auf der Zulassungsbescheinigung II, die den Fahrzeugbrief ersetzt hat, wird sogar darauf hingewiesen. Zitat:

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung
Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der
Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des
Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz

Nee, alles gut. Auch ich bin der festen Überzeugung, dass es genügt, wenn man den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein hat.

Als ich unser Auto angemeldet habe - wir hatten das von einem Kollegen gekauft - wollte kein Mensch den Kaufvertrag sehen.

Du kannst ja sicherheitshalber ein kleines Schreiben aufsetzen: Hiermit überlasse ich meiner Schwester ....... meinen Pkw mit dem Kennzeichen .. ... .. und sie unterschreibt das. Dann bist Du auf der sicheren Seite und musst nicht zweimal da hintraben. lg Lilo

Den Eigentumsnachweis brauchst du nicht für die Zulassungsstelle.

Aber: nur der Besitz des Fahrzeugbriefs lässt keinen eindeutigen Hinweis auf den Eigentümer zu. Es gibt da zwar eine Eigentumsvermutung, aber die kann auch widerlegt werden. Irgendwas Schriftliches oder Zeugenaussagen helfen da im Fall der Fälle.

Stimmt auch nicht ganz richtig ich in momentan am Führerschein machen und mein Fahrlehrer meinte der wo den .... Brief hat egal wem das Auto gehört ist Eigentümer der kann zur Polizei oder sonst wo hin gehen ihm gehört das Auto dann

@Anonymseinisgod

Die Aussage ist aber definitiv falsch. Du solltest da auch keinen Fahrlehrer dazu befragen, sondern eher jemanden, der sich da in Rechtsfragen auskennt.

@qugart

der wo den .... Brief hat egal wem das Auto gehört ist Eigentümer

Falsch. Der Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II ist kein Eigentumsnachweis. Das steht dort sogar.

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar.

Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“

In anderen EU-Ländern kann dies anders sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz

da ein anderer Ort, Auto vorher abmelden , neu anmelden am neuen Ort due bekost neue KFZ ----schilder

Nicht unbedingt, man kann in einigen Bundesländern das alte Kennzeichen auch bei Kauf behalten, z.B. Schleswig-Holstein!

@Topotec

Das ist mittlerweile in nahezu(?) allen Bundesländern so.

Eigentumsnachweis brauchst du nicht, wenn du alle anderen Papiere hast. 

Wenigstens mal einer der hier was weiß !:)