Kann Abschleppdienst Fahrzeugpapiere und Kennzeichen einbehalten?

4 Antworten

Hallo , auch wenn es ein Unfallwagen jetzt ist und dort hingeschleppt wurde ist es immer noch Dein Fahrzeug .Und das bleibt auch so.So lange bis Du die weitere Verwendung bestimmst .Du mußt auch nicht hinnehmen ,das das Fahrzeug in die Restwertbörse kommt und verscherbelt wird .Und der Händler muß die Fahrzeugpapiere herausgebe ,ebenso die Kennzeichen .Sollte er nochmal mit der Polizei drohen solange er noch nicht Besitzer des Fahrzeugs ist und das ist er erst ,wenn Du ihm das Unfallfahrzeug verkaufst und er den Fahrzeugbrief hat .dann lass die Polizei ruhig antraben . Unter diesen Voraussetzungen würde ich sofort einen Anwalt hinzu ziehen und einen entspr .Mietwagen ,für die Zeit die der Sachverständige angesetzt hat ,ein vergleichbares Fzg zu besorgen .Alles andere veranlasst der Anwalt . N.G.

Die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) brauchen Sie nicht dem Abschleppdienst zu überlassen. Diese beiden benötigen Sie für die Abmeldung unbedingt. Wenn der Abschleppdienst diese nicht herausgibt, sofort einen Rechtsanwalt beauftragen, der sicherlich auch Schadenersatz fordern kann. Die Vollkaskoversicherung muß die Abschlepp- und Bergungskosten, sowie die Standgeldkosten übernehmen. Falls es Unstimmigkeiten gibt, können Sie eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung über die IGA (iga-verein.de) beantragen. Dazu die Rechnung in Kopie zusenden. Das Radio gehört in der Regel zum Fahrzeug und ist im Restwertgutachten enthalten. Der Ausbau kann hier also ein Problem auslösen. Deshalb mit der Versicherung und dem Gutachter der Vollkaskoversicherung (?) ggf. einen Ausbau besprechen ? Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer IGA-Vorstand

Hallo, ihr habt vergessen zu schreiben WARUM der Schleppdienst die Papiere und Schilder nicht heraus geben wollte... es ging um die Bezahlung. Ihr wolltet nicht bezahlen und eine Abrechnung über die Versicherung oder ADAC. Dazu ist der Schleppdienst nicht verpflichtet und ADAC greift nicht wenn man unschuldig ist. Wenn das Fahrzeug an die restwertbörse ging war es Vollkasko versichert und gehört dann der Versicherung. Also alles rechtens. Schlepper hat ein sog. Pfandrecht. Einfach Rechnung für Leistung bezahlen. Papiere für das anmelden bekommen, anmelden und alles ist gut. Ein Anwalt sagt Erich nichts anderes

Ich empfehle dir schnellstmöglich einen Anwalt aufzusuchen dir können dir deine Fahrzeugpapiere nicht vorenthalten oder ruf die Polizei!Das ist ja unglaublich!