Fährt zur Zulassung ohne Schilder aber mit EVB?

9 Antworten

Das ist nur mit einem zugewiesenem Kennzeichen möglich, so jedenfalls meine Versicherung.

Frage ggf. einfach Deinen Berater, für den ist das Alltag.

Nein, Du darfst damit nicht zur Zulassung fahren....

Das ist verboten.

Du fährst zur Zulassung ( mit dem Bus!) meldest das Fahrzeug an und fährst dann mit den Schildern zurück, bringst sie am Fahrzeug an und kannst losfahren.

Nein ! Verboten ohne Kennzeichen zu fahren.

ohne schilder nicht zulässig

Es geht nur mit Kennzeichen  das kann man sich vorher holen wen man es  erteilt bekommen hat . 

§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

In der Praxis kann dies folgendermaßen umgesetzt werden. Der Fahrzeughalter reserviert auf seinen Namen bei seinem Verkehrsamt sein Wunschkennzeichen auf seinen Namen (in Hamburg übrigens auch im Internet möglich). Anschließend lässt er passende Kennzeichen prägen und montiert diese am Fahrzeug. Dann wird die Versicherung informiert, denn man benötigt eine Deckungsbestätigung ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung. Anschließend kann direkt zur Hauptuntersuchung gefahren werden.

http://www.tankstelle-brandshof.de/index.php/wie-komme-ich-ohne-zulassung-zur-hu.html

 

JA, das ist im Prinzip so.

Nur muß man das bei der jeweiligen Zulassungsstelle klären, ob das online reservierte Kennzeichen schon als zugeteilt gilt oder nicht, das handhaben die Zulassungsstellen verschieden.

Gleiche Frage gab es gestern schon.

In unserer Region gilt das online reservierte Wunschkennzeichen NICHT als vorab ungestempelt zugeteiltes Kennzeichen, eine Fahrt damit wäre dnan ein Kennzeichenmißbrauch, eine Straftat nach §22 StVG. Unser Zulassungsstellen teilen vorab keine Kennzeichen zu und verweisen auf das Kurzeitkennzeichen, es sei den ndas Kennzeichen wurde bei Stillegung reserviert und für ein Jahr dem abgemeldetem Fahrzeug noch zugeteilt.

Es gibt aber auch Zulassungsstellen, die handeln das ander, z.B. gilt bei der Stadt Köln die online Reservierung bereits als ungestempeltes zugeteiltes Kennzeichen.

Bitte beachten !!!