Auto über Oma und Opa laufen lassen

5 Antworten

kein Problem, das Auto kann über die Großeltern laufen. Haben die schon ein Wagen? Dann könnten sie Dein Auto als Zweitwagen versichern, was für Dich immer nich besser ist, als wenn Du den Wagen auf Dich zulässt. Und später kannst Du sogar die Prozente von Opa übernehmen.

Hallo,

selbstverständlich geht das. Mittlerweile ist es sogar möglich, dass Fahrzeughalter und Fahrzeugversicherer zwei unterschiedliche Personen sind.

Wichtig ist allerdings, dass deine Großeltern in dem Versicherungsvertrag unbedingt angeben, dass es einen Fahrer unter 25 Jahren gibt. Das wird natürlich ein wenig teurer, als wenn man es nicht angibt. Aber passiert etwas und du hast am Steuer gesessen, dann gibt es richtig Stress mit der Versicherung.

Nachteile entstehen deinen Großeltern erst in dem Fall, in dem du einen Unfall baust - denn dann steigen sie in ihren Prozenten.

In ganz ganz vielen Jahren kannst du dir dann den Vertrag von deinen Großeltern überschreiben lassen und so die Prozente übernehmen. Das geht aber erst, wenn du dir diese Prozentstufe auch selbst hättest erfahren können (also die Zeit muss stimmen).

Gutes Gelingen und allzeit Gute Fahrt

Daniela

"Fahrzeughalter und Fahrzeugversicherer zwei unterschiedliche Personen"?! Wie jetzt. Eine Übertragung ist nicht ohne weiteres möglich. Viele Versicherer lassen das nicht zu, da keine Verwandtschaft ersten Grades besteht (Eltern - Kinder z. B.).

@dangersciolism

Bis vor einiger Zeit musst der Halter eines Fahrzeuges auch der Versicherungsnehmer sein. Mittlerweile können das zwei verschiedene Personen sein. Z.B. ist mein Sohn der Halter des Wagen, mein Mann aber der Versicherungsnehmer. Hat zum Beispiel Konsequenzen bei Rechtsschutzversicherungen, weil die nur eintritt, wenn man selbst Halter ist.

Und eine Übertragung der Prozent ist immer! in gerader Linie möglich: also Großeltern an Kinder oder Enkelkinder, aber z.B. nicht Eltern an Schwiegerkinder oder Nichten und Neffen.

Genau so habe ich vor 22 Jahren auch angefangen, habe damals mein Auto über mein Bruder als Zweitwagen laufen lassen und trotzdem wurde ich als Fahrzeugführer und Versicherungsnehmer eingetragen. Hatte den Vorteil mit weniger Punkte einzusteigen, und nach einigen Jahren die Punkte zu einer anderen Versicherung mitnehmen zu können.

Gruß Wolf

spreche lieber von Prozenten, Punkte gehören nach Flensburg und die will eigentlich keiner.

@gerd1011

Punkte ? Oje mein Fehler. Nee die kann man von Opa nicht übernehmen :))) Wäre aber auch klasse die Punkte in der Familie aufzuteilen.

@mikewolf

Hi Wolf - hast du zuviele? Bist du vielleicht ein "multipunctatus"?

@dsupper

Seit 2007 der letzte Eintrag, dürfte somit auf Null liegen.

  1. Frage: ist der Schadenfreiheitsrabatt von Oma (die 30% Beitragssatz) überhaupt frei oder haben die noch ein Auto versichert? Wenn der SFR frei ist, kannst Du Fahrzeughalter sein und Oma ist Versicherungsnehmer. Wenn Du gerade Deinen Führerschein gemacht hast, kannst Du Dir z.B. in fünf Jahren, fünf von den 30 schadenfreien Jahren von Oma übertragen lassen, der Rest verfällt.
  2. wenn Oma noch ein eigenes Auto hat, kommt nur eine Zweitwagen- oder Kundenkinderregel in Frage. Da sollte man so ca. 85% Beitragssatz anpeilen. Manchmal muß Oma dafür gar nicht Versicherungsnehmer sein, sondern das Auto kann gleich auf Deinen Namen versichert werden. Frage bei Omas Versicherungsvertreter nach.

wenn du 18 wirst musst du die versicherung dann über dich laufen lassen

Warum das? Mein Auto lief bis zu meinem 25. Lebensjahr über meine Mutter. Ohne jegliche Probleme.

Absolute Falschaussage.