Auto ohne versicherung fahren?

ghul666  15.09.2020, 11:05

Wer steht denn als Halter im Fahrzeugbrief?

Laura264 
Fragesteller
 15.09.2020, 11:08

Der vorbesitzer.

Atlantica666  15.09.2020, 11:09

wer als Halter drin steht.. du oder dein Kumpel.?. der Vorbesitzer interessiert nicht

Laura264 
Fragesteller
 15.09.2020, 11:13

Also ich stehe im kaufvertrag aber nicht in den fahrzeug papieren wenn du das meinst.

iQhaenschenkl  15.09.2020, 11:09

Ist der Wagen denn abgemeldet worden?

Laura264 
Fragesteller
 15.09.2020, 11:11

Ja der ist abgemeldet in den papieren ist noch der vorbesitzer mein name ist im kaufvertrag.

9 Antworten

Deine Frage ist unverständlich! Warst Du bzw Dein Kumpel Käufer oder Verkäufer? Sollte man schon wissen....

Wer ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlicher Straße bewegt, begeht eine Straftat durch Mißachtung des Pflichtversicherungs-Gesetz. Einem Käufer ein abgemeldetes Auto zu übergeben ist ja vollkommen normal. Wenn der Käufer nach Unterschrift des KV und Begleichung des Kaufpreises damit fährt, ist der Verkäufer aus dem Schneider.

schleudermaxe  16.09.2020, 06:36

Nicht so ganz, bereits öffentlich zugängig ist nicht erlaubt.

EddiR  16.09.2020, 07:32
@schleudermaxe

Ich versteh nicht so ganz, was Du meinst..... Wenn Du meinst, fahren auf privatem Grund, dann hast Du recht. Denn der muß "umfriedet" sein.

Dennoch ist der Verkäufer bei voll erfülltem KV aus dem Schneider, wenn der Käufer dann mit dem abgemeldeten Auto herum fährt!

Spätestens jetzt weißt du doch davon und solltest dich dringend kümmern! Du hast den Kaufvertrag unterschrieben und holst damit erstmal als Eigentümer (vor allem, da ja such noch gar niemand anders als Halter eingetragen wurde)

PS: auf so was lässt man sich nur ein, wenn man dem anderen 100%ig vertraut

Laura264 
Fragesteller
 15.09.2020, 11:18

Ich hatte auch 100% vertrauen aber was ich jetzt gehört habe was mit dem Auto gemacht wurde ist 3ine frechheit.

SaVer79  15.09.2020, 11:18
@Laura264

Dann hole dir Schlüssel und Auto ab!

Kuga50  15.09.2020, 14:08

Schau dir mal ihre anderen Fragen hier im Forum an!

Ersteinmal bist du der Ansprechpartner für die Behörden.

Wenn du allerdings nachweisen kannst, dass du eine nicht-angemeldete Nutzung untersagt hast, kannst du alle Beschwerden an den Nutzer weiterleiten. Ähnlich läuft es auch, wenn man ein angemeldetes Auto verkauft.

An deiner Stelle würde ich (notfalls mit Polizei, da Gefährdung vorhanden) das Auto zurückholen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kuga50  15.09.2020, 11:33
Ersteinmal bist du der Ansprechpartner für die Behörden.

Und woher wissen die Behörden, dass ihm ein Auto gehört?

BackupBone  15.09.2020, 11:49
@Kuga50

Vom letzten Besitzer/Halter

Firza219  15.09.2020, 16:44
@Kuga50

Kaufvertrag

Kuga50  15.09.2020, 23:44
@Firza219

Und der Kaufvertrag wird den Behörden vorgelegt?

Von was träumst du nachts?

BackupBone  16.09.2020, 10:57
@Kuga50

Die Behörden werden sich an den letzten Halter wenden, wenn was vorgefallen ist. Der verweist anhand des Kaufvertrages auf den neuen Besitzer. Ist nicht ganz so schnell und automatisch, aber irgendwann kommts an.

Kuga50  16.09.2020, 17:04
@BackupBone
Der verweist anhand des Kaufvertrages auf den neuen Besitzer. 

Im Kaufvertrag findet man nicht den Namen des derzeitigen Besitzers!

Oder meinst du den Eigentümer?

BackupBone  16.09.2020, 18:27
@Kuga50

Auweh, ein wortklauber...Ich meine den letzten Ansprechpartner für die Behörden. Nenn den wie du willst.

Kuga50  17.09.2020, 13:45
@BackupBone

Wenn man sich schon auf Gesetze, Rechtsvorschriften oder Verträge bezieht, dann sollte man den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer kennen. Ansonsten kommt nur Unsinn bei den Kommentaren heraus.

Und dies hat mit Wortklauberei nichts zu tun.

Ich meine den letzten Ansprechpartner für die Behörden.

Auch dies ist falsch, denn der letzte Ansprechpartner für die Behörden ist derjenige, der mit dem Auto herumfährt, bzw. diesem das Auto und die Schlüssel ausgehändigt hat. Also derjenige der sich vor Gericht verantworten muss.

BackupBone  17.09.2020, 14:48
@Kuga50

Der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer war hier nicht das Thema. Sondern dass derjenige der im Kaufvertrag steht, also der Eigentümer, letztendlich auch Besuch von der Polizei bekommt. Auf jedenfall, wenn der aktuelle Besitzer nicht inflagranti erwischt wird, z.b. wenn das Auto herrenlos in irgendeinem Bach aufgefunden wird. Man man...zufrieden?

Du nutzt das Fahrzeug nicht und du gestattest die Nutzung auch nicht (hierfür als Nachweis ne Chatnachricht o.ä. speichern in der du dem Typen die Nutzung untersagst). Damit verstößt du auch nicht gegen den §6 PflVG.

Ohne Versicherung keine Zulassung. Ohne Zulassung keine Kennzeichen.

Er müsste also Kennzeichen fälschen, um überhaupt auf der Straße nicht aufzufallen.

Ich hoffe, dass der Wagen zumindest abgemeldet wurde oder nicht angemeldet war.

Laura264 
Fragesteller
 15.09.2020, 11:09

Er ist abgemeldet und wird ohne Kennzeichen gefahren.

Ohne mein wissen etc.

iQhaenschenkl  15.09.2020, 11:11
@Laura264

Dann aber nur auf Privatgelände. Ohne Kennzeichen im normalen Straßenverkehr wird wohl kaum gehen. Auf Privatgelände darf er das.

Laura264 
Fragesteller
 15.09.2020, 11:11
@iQhaenschenkl

Er wird aber ohne kennzeichen im normalen verkehr bewegt deswegen die frage wer die strafe kriegt.

iQhaenschenkl  15.09.2020, 11:19
@Laura264

Da er ja kein Kennzeichen hat, wird der Fahrer auf „Frischer Tat“ ertappt. Da bist Du natürlich aus der Haftung raus!

GeriDerWolf  15.09.2020, 11:21
@Laura264

Du und er.

Er weil er eine Straftat begeht und Du weil Du IHM DEIN Auto dafür wissentlich zur Verfügung stellst.

Du solltest DEIN AUTO auf der Stelle zurück fordern und ansonsten zur Polizei gehen wenn Du nicht mitbestraft werden willst.

Laura264 
Fragesteller
 15.09.2020, 11:23
@GeriDerWolf

Aber wenn es nicht wissentlich ist?.

GeriDerWolf  15.09.2020, 11:28
@Laura264

In dem Falle wäre es hinzukommen Diebstahl des Fahrzeuges da Du ja angeblich nicht weißt wer es wo bewegt.

Gehe auf der Stelle zur Polizei und mache keine Falsch Aussagen. Noch hast Du die Chance einer Strafe zu entgehen.

Noch.!