PKW auf Motorrad Parkplätzen parken?

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Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen

10,- Euro, mit Behinderung 15,- Euro, länger als 3 Stunden 20,- Euro - mit Behinderung 30,- Euro

nein, dass sind die alten Beträge

@user3096

Der von Aicxclusivman genannte Tatbestand und die angegebenen Verwarnungsgeldbeträge sind korrekt und aktuell.

Das ist ganz einfach falsch parken. Das ahndet jede Gemeinde unterschiedlich. Man könnte den PKW auch ohne weiteres abschleppen lassen, weil er ja andere Verkehrsteilnehmer "behindert".

Es war einiges richtig und einiges falsch beantwortet. Falsch ist der Paragraph 12 StVO. Richtig ist der 42 (2) Anlage 3 da hier ein Verstoß gegen das Verkehrszeichen 314+Zusatzschild vorliegt und kein allgemeiner Parkverstoß. Die genannten Beträge 25+35€ sind ebenfalls falsch. Richtig sind die zuerst genannten: 10, mit Behinderung 15, über drei Stunden 20, über 3h mit Behinderung 30. Und die Beträge sind in jeder Gemeinde Deutschlands gleich. Es kommt nur drauf an was der Gesetzeshüter "sieht" und ahndet...

Parken in einem nicht erlaubten Raum, (Halte und Parkverbot)

Da Du mehreren Motorrädern den Parkplatz weggenommen hast, ist der Tatbestand "Parken mit Behinderung" erfüllt.

Kostet 25,- Euro,

wenn es länger als eine halbe Stunde ist, dann 35 Euro.

falsch geparkt habe ich nicht, ich hab bloß manchmal darüber nachgedacht wenn man es sehr eilig hat und keinen Parkplatz mehr findet. Im Winter oder schlechtem Wetter stehen die Parkplätze sowieso fast alle leer.. Und versuch mal einen PKW auf einen Motorrad Parkplatz zu parken statt zwei ;)