Darf der Vermieter mein Fahrzeug abschleppen?

9 Antworten

Nun droht mir die Verwaltung des Vermieters mir das Fzg. auf meine kosten abschleppen zu lassen. Ist das überhaupt rechtens?

Durchaus: Der vermietete Stellplatz ist nicht dein Eigentum. Insofern darf der Eigentümer und Vermieter entscheiden, was auf seinem Grund und Boden stehen darf. Mietverträge über Stellplätze enthalten oft eine Klausel, nach der dort nur angemeldete Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Stellplätze sind knapp und begehrt, die muss er nicht als Lagerfläche zweckentfremdet überlassen. Dann wäre ein Abschaffungsverlangen nach fruchtlosem Fristablauf auch durchsetzbar.

Dasselbe gilt auch für den Mieter der Praxis: Die verbotenen Eigenmacht, seine Kundenparkplätze zu mißbrauchen, darf er ebenso beseitigt verlangen.

Im Übrigen mögen die Stellplätze zwar auf Privateigentum liegen, sie sind dennoch dem öffentlichen Verkehr gewidmet und frei etwa Besuchern, Handwerkern, Paketdiensten usw. zugänglich. Wie auf einem Supermarktparkplatz gilt: Hier darf das Ordnungsamt einschreiten.

G imager761

Was steht zum Stellplatz GENAU im Mietvertrag? Wie lange steht es da schon? Hat er schriftlich das Abstellen verboten und wenn ja, hat er dir eine Frist gesetzt und wenn ja, wie lang ist sie? Und hast du ihm darauf schriftlich geantwortet?

Aus meiner Sicht ist es unerheblich welches Fahrzeug auf dem gemieteten Stellplatz steht. Relevant wäre es nur, wenn sich die Praxis beschwert.

Rechtlich ist das Abschleppenlassen fremder Fahrzeuge geregelt, da begeht der Falschparker "verbotene Eigenmacht" und kann abgeschleppt werden. Die Kosten können dann als Schadensersatz beim Verursacher eingefordert werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das auch für das abgmeldete Fahrzeug gilt, denn dann müsste im Mietvertrag eindeutig der Verwendungszweck auf ein angemeldetes Fahrzeug definiert sein (solltest Du prüfen).

Darüberhinaus wäre zu klären, wie lange schon das abgemeldete Fahrzeug dort steht. Denn einen "Schrottplatz" wird kein Vermieter dulden müssen.

Fazit: gegen kurzfristig wird wohl nichts einzuwenden sein, langfristig könte Dir aber durchaus vorgeworfen werden, dass Du den Parkplatz zweckentfremdest

Kommt darauf an, wie lange das Auto dort steht. Es kann sein, dass der Vermieter Post von der Polizei bzw. Ordnungsamt erhalten hat. Der Grund ist oft wegen Umweltverschmutzung (Ölverlust oder andere auslaufende Betriebsstoffe). Hatten mal ein Auto auf dem Hof stehen. Sollte nur für 3 Monate sein. Zog sich aber in die Länge. Da War schon oft Polizei bzw. Ordnungsamt zu Besuch. Irgendwann Nachts um 1 kamen die Russen und wollten den Wagen holen. Natürlich War die Handbremse angezogen und das Auto hatte Trommelbremsen. Das War ein Trara.

Hast du kein Bescheid vom Vermieter bekommen oder Besuch vom Ordnungsamt? Normalerweise kommen die.

Hallo!

Dass dein Alltagsfahrzeug auf keinem Parkplatz des Wohnhauses steht, hat keinen direkten Zusammenhang mit deinem abgemeldeten Fahrzeug. Eventuell hat es einen indirekten Zusammenhang.

  • Dein abgemeldetes Fahrzeug darf, je nach dem was im Mietvertrag steht, dort abgestellt werden oder eben nicht.

Da sich die Hausverwaltung bei dir gemeldet hat und eine kostenpflichtige Verlegung deines Fahrzeugs angekündigt hat, sagt mir, dass in deinem Mietvertrag die Abstellung von nicht angemeldeten Fahrzeugen untersagt ist.

  • Ja, in diesem Fall dürften sie eine kostenpflichtige Entfernung des Fahrzeugs nach einer vorher gesetzten Frist durchführen.

Ein Zusammenhang mit der Arztpraxis könnte insofern bestehen, dass der Arzt/die Ärztin herausgefunden hat, wem das täglich abgestellte Fahrzeug gehört und wo du wohnst und eine Meldung bei deiner Hausverwaltung gemacht haben.

  • Du verwendest diesen 'Privatparkplatz' nämlich nicht genehmigungs-, bzw bestimmungskonform.

Also, bringe die Angelegenheit ins Reine und spare dir das Geld für eine Rechtsberatung! Den Mietvertrag einmal ordentlich durchlesen, besonders den Punkt 'Abstellen von Fahrzeugen auf gemieteten Abstellflächen'.

LG Bernd