Strafzettel wegen parken vorm lidl an einem sonntag?

14 Antworten

Natürlich ist es das. Das ist deren Grundstück und dort dürfen sie ihre Regeln aufstellen. Und da ein Supermarkt natürlich Sonntags nicht geöffnet hat, sollte auch jeder wissen, dass am Sonntag dort nicht geparkt werden darf. Auch nicht wenn 5m daneben ein riesen Event in einer Millionenmetropole stattfindet und man sonst nirgends parken darf.

Ist blöd, aber vom Gesetz her nun einmal so.

Gut zu wissen :D

Ziemlich simple Sicht der Dinge. Nebenher ist "das Gesetz" nicht einmal so.

@furbo

Was soll das bedeuten, "ziemlich simple Sicht der Dinge"? Ich sagte lediglich, dass Lidl das darf und dass das auch so üblich ist. Das gibt es nicht erst seit gestern und man darf davon ausgehen, dass Lidl weiß, wie die Rechtslage aussieht.

Es ist auch erlaubt, dass nicht Lidl oder das Ordnungsamt den Parkplatz kontrolliert, sondern ein Abschleppunternehmen selbst. Das kommt aber Gott sei dank nicht oft vor, habe ich selbst auch noch nie gesehen.

Ist (leider) übliche Praxis und natürlich auch rechtens. Es ist der Parkplatz vom Laden, der Besitzer kann damit machen was er will und selbst an Tagen wo der Laden nicht geöffnet hat somit "Geld" generieren. Viele begrenzen die Parkzeit auch bei Öffnungstagen auf zwei Stunden. Nachzuweisen über eine Parkscheibe. Fehlt diese, kann es auch zu "Bußgeldern" kommen. Hinweisschilder dafür müssen auf dem Parkplatz stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi, ist natürlich rechtens. Meist steht da, Parken nur während des Einkaufs, oder so. An einem Sonntag ist zwar kein Einkauf möglich, dennoch müssen sie dann ihren Parkplatz nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Er ist ja deren Eigentum.

Die Rechtmäßigkeit solcher "Strafzettel" (besser Vertragsstrafe) ist an einige Faktoren gebunden:

Es muss mittels Schildern auf die Parkbedingungen und die Vertragsstrafe hingewiesen werden und

die Vertragsstrafe darf nicht überhöht sein, sprich sie muss sich an der Verwarnungsgeldhöhe orientieren.

Allerdings muss die Forderung an den "Vertragspartner" , den Fahrer, gerichtet werden. Einfach unter den Scheibenwischer um den Halter zur Zahlung zu veranlassen, ist Dummenfang. Kann der Parkplatzbetreiber nicht den Fahrer benennen, kann er auch die Forderung nicht durchsetzen.

An deiner Stelle würde ich nicht zahlen, sondern den Parkplatzbetreiber darauf hinweisen, dass er sich doch bitte an den Fahrer wenden soll. Wer der Fahrer ist, sollen sie selbst herausfinden.

Das ist 24/7 Privatgelände.

Die Forderung muß jedoch nach dem BGB an den tatsächlichen Fahrer gestellt werden. Es gilt nicht die Halterhaftung nach der StVO.

Insofern teile der fordernden Firma mit, dass du nicht weißt, wer den Wagen dort geparkt hat.

Danke.

Halterhaftung nach der StVO

Gibbet nich.

@Havenari

Stimmt, es muß StVG lauten. Aber immerhin zu 75 % richtig geantwortet ; - )

@Havenari

Nach § 25a StVG muss der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter die Verfahrenskosten und seine Auslagen tragen, wenn in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der verantwortliche Fahrer vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht ermittelt werden kann oder seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde.

@Still

Richtig. Er muss aber nicht das Bußgeld zahlen.

Im Ergebnis stellt er sich allerdings besser, wenn er's tut :-)

@Havenari

Bezogen auf die Frage: Nein, auf Privatgrund muß nicht der Halter, sondern der Fahrzeugführer bezahlen.

@Still

Aber nicht sagen wer es war rächt sich, daher lieber einen erfinden.