Auszug aus gemeinsamer Wohnung, was ist mit Strom etc?

6 Antworten

Als erstes muss man mal wissen - wer hat denn den Mietvertrag unterschrieben? Ihr beide? Dann ist es egal, ob du ausziehst oder nicht, denn ohne Vertragskündigung (gemeinsam) oder Zustimmung des Vermieters, dich aus dem Vertrag zu entlassen - kann der Vermieter die volle Miete auch von dir fordern. Es ist also besser, wenn du dich mit deiner Freundin einigst, wie ihr vorgehen wollt. Hat nur sie den Vertrag unterzeichnet (mit der Bürgschaft ihrer Mutter), dann kannst du einfach ausziehen.

Beim Strom ist es so, dass du den Vertrag kündigen kannst bei Auszug, das ist richtig.

Richtig ist auch, dass du bei osnatel die Verlegung deines Anschlusses auf die Adresse deiner Eltern beantragen kannst. - Kann denn da auch noch ein Anschluss installiert werden? Willst du den Vertrag nicht mehr haben nach Ende der Mindestlaufzeit, dann kündige ihn jetzt schon fristgerecht.

Wenn ihr beide als Mieter im Mietvertrag steht, könnte ihr auch nur gemeinsam den Vertrag kündigen. Auch wenn du ausziehst, haftest du weiterhin. Wenn deine Freundin die Miete z. B. nicht zahlt, kann der Vermieter diese von dir verlangen usw. Vielleicht kannst du ja mit deiner Freundin und dem Vermieter reden, dass sie dich aus dem Mietvertrag entlassen. Es muss aber schriftlich geregelt und von beiden Mietern und dem Vermieter unterschrieben sein!

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Häufige Mißverständnisse entstehen wenn ein Partner auszieht, und er glaubt, die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag seien damit für ihn erledigt. Solange der in der Wohnung verbliebene Partner seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachkommt, insbesondere die Miete bezahlt, ist alles in Ordnung. Manchmal gerät so ein Partner, von dem man sich bereits vor Jahren getrennt hat, aber in finanzielle Schwierigkeiten und dann sieht man sich mit oft sehr hohen "alten Mietschulden" konfrontiert. Zum Haftungsausgleich der Mitmieter untereinander siehe Kapitel weiter unten. So ist die Rechtslage: Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam. Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person! Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann. Beispiel: Die Mietrück-stände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat. ...

Wenn der Stromvertrag auf dich läuft, dann (schätze ich) kannst du ihn auch kündigen, wenn du nicht mehr in der Wohnung lebst. Ich würde beim Versorgungsunternehmen anrufen, ebenso beim Telefonanbieter.

Hallo, mit dem Auszug besteht ein Sonderkündigungsrecht, oder anders gesagt du kannst fristlos kündigen mit Auszugstermin gemäß § 626 BGB. Dies gilt für das Telefon mit Internet sowie den Stromvertrag, deine Mitbewohnerin muss dann die Verträge neu machen.

Ich weiß dass ich nicht einfach die Wohnung kündigen darf da sie auch im Vertrag steht

so einfach kommt er nicht raus aus dem Mietvertrag.

Du must mit dem Vermieter und deiner Ex einen Aufhebungsvertrag abschliessen und deine Ex kann mit einem neuen Mietvertrag in der Wohung bleiben.Kündige den Strom und gib dem Anbieter die Daten deiner Ex. Der Strom läuft auf deine Ex weiter, sie könnte auch den Telefon u. Inet übernehmen.

Wenn Osnatel an dem neuen Wohnort liefern kann, must den Vertrag normal weiterlaufen lassen, oder zum nächsten Termin kündigen.

Der Vermieter muss nicht automatisch mit dem verbleibenden Mieter das Mietverhältnis fortsetzen. Er muss auch keinen Mitmieter aus dem Mietvertrag entlassen und die "Ex" muss auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn sie nicht will. Wenn sich da einer der Vertragsparteien quer stellt, hat man praktisch keine Chance aus dem Mietvertrag zu kommen, weil eine Kündigung nur mit den Unterschriften beider Mieter gültig ist. - Ein wahrer Teufelskreis, wenn es einer darauf anlegt!

RWE kannst du (je nach Vetrag, es gibt auch zeitgebundene) einfach abmelden und per Anruf den Zählerstand durchgeben, falls die den nicht sowieso online ablesen können. Du musst kein schlechtes Gewissen haben, sie bekommt automatisch die Grundversorgung durchs RWE, wenn sie selbst nichts anderes anmeldet. Deinen Provider kannst du mit umziehen, wenn deine Eltern genug Anschlussmöglichkeiten haben und du eine separate Wohnung hast.