Wenn zwei Vertragspartner zusammenziehen (Telefon, Internet, Fernsehen)... Wie läuft das ab?

7 Antworten

Bei einem Umzug/Haushaltszusammenführung gibt es pauschal kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst aber eine andere Möglichkeit in Betracht ziehen. Wenn an deinem neuen Wohnort Unitymedia bzw. die Telekom nicht den gleichen Vertrag erfüllen können wie zuvor (weniger Bandbreite, kein IPTV, o.ä.) dann kannst du mit einer Frist von 3 Monaten Sonderkündigen. Da gab es am 10.5.2012 ein Urteil zu: Laut Paragraphen 46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz (TKG)

Ich habe damals bei Unitymedia gekündigt mit der Begründung, dass mein Partner dort auch einen Vertrag hat und wir in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Das ist akzeptiert worden.

Hallo Crangelos,

es freut mich, dass ihr weiterhin unseren Anschluss nutzen werdet.

Generell ist es so, dass eine vorzeitige Kündigung bei einem Umzug möglich ist, wenn der jeweilige Anbieter die Leistung vom alten Wohnort am neuen nicht bereitstellen kann.

Wie das im Detail bei deinem Anbieter gehandhabt wird, erfrage am besten direkt dort.

Viele Grüße

Rebekka von Telekom hilft

wenn du einen Umzug in eine wohnung meldest wo bereits jemand mit einem Anschluss wohnt, dann kannst du dich auf dein sonderkündigunsrecht berufen. immerhin ist der andere, bereits vorhandene anschluss in der wohnung ja ein Lieferhindernis für deinen anbieter.

lg, Anna

Telefon wirst bis zum ende Zahlen müssen. Anders ist das bei Versicherungen. Da gibs dann Sonderkündigungsrechte. Strom kann auch mit auszug gekündigt werden