Wenn einem der Partner Fremdgeht (Gemeinsame Wohnung)

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Nein, dass kannst du nicht. Der Vertrag läuft auf beide und dann hat dein Partner auch das Recht, in der Wohnung zu sein. Egal, ob der dich betrogen hat oder nicht. Rein rechtlich jedenfalls. Ihr solltet Euch aber damit auseinandersetzen. Wenn ihr nicht mehr zusammen wohnen könnt, dann trennt euch ordentlich.

Du kannst niemanden aus der Wohnung werfen, wenn es seine Wohnung ist. Läuft der Mietvertrag auf beide, dann sollte doch wohl der andere Partner damit einverstanden sein, wenn noch eine dritte Person einzieht. Hast Du mit Deinem Partner ein gemeinsames Schlafzimmer? Wo sollte dann Dein neuer Partner wohnen?

Ne, das ist nicht "meine Geschichte" das ist reine Fiktion, ich meine nur wie das in der Theorie wäre.

@Aeaerd

Das spielt ja für die Antwort überhaupt keine Rolle, ob das Deine Geschichte ist oder nicht

ihr habt beide den Vertrag unterschieben, also "gehört" sie euch beiden, ihr habt beide das Recht darauf doort zu wohnen... außerdem ist es doch besser darüber zu reden und ihn zu bitten z u gehen, oder du gehst... alles andere wäre voreilig und irgendwie kindisch (sorry)...

Wo der Wohnsitz von jemandem gemeldet ist, spielt keine Rolle, wenn man ihn raus wirft. Dann meldet man sich eben um.

Etwas anders verhält es sich beim Mietvertrag. Da dürfte, wenn du es durchsetzen müsstest, Fremdgehen als Grund für eine verschlossene Tür nicht reichen, wenn er die Polizei ruft. Du bist ja nicht in Gefahr.

Es hilft dann nur, eine vernünftige gemeinsame Regelung herbeizuführen.

Läuft der Mietvertrag auf beide Partner, können auch nur beide Partner kündigen.

Ist nur ein Teil im Mietvertrag enthalten, zahlt aber anteilig Miete und Kosten, trägt er zum Lebensunterhalt bei und ist kein Untermieter.