Trennung!Gemeinsame Wohnung kündigen. Der Ex Partner weigert sich?

6 Antworten

Kann ich trotzdem küneigen ohne seine Unterschrift? Wir stehen beide im Vertrag drinnen.

Nein, bei gemeinsamen Mietverträgen muss gemeinsam gekündigt werden:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Entweder man kündigt gemeinsam oder man macht einen Aufhebungsvertrag; falls Ex und Vermieter einverstanden sind.

Wenn ein Aufhebungsvertrag  nicht möglich ist und der Ex nicht kündigen will, musst Du den Ex auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Ihr habt hier leider nur ganz wenige Möglichkeiten:

  1. Ihr kündigt gemeinsam. Gleichzeitig schließt Dein Freund mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag ab, in dem er als alleiniger Mieter drinsteht
  2. Ihr ändert den Vertrag, so daß Du aus diesem entlassen wirst. Das könnt Ihr formlos machen - es müssen aber alle Beteiligten (Du, Dein Ex und der Vermieter) diesen Vertrag unterzeichnen
  3. Du und Dein Ex schließen einen Vertrag ab, der Dich aus der Zahlungsfrist befreit, sobald Du ausgezogen bist. Im Gegenzug vereinbart Ihr ebenfalls, daß Du den Mietvertrag kündigst, sobald Dein Ex Dich dazu auffordert
  4. Du klagst auf Zustimmung zur Kündigung. Das kostet Nerven und Geld.
imager761  26.01.2018, 19:03
Du und Dein Ex schließen einen Vertrag ab, der Dich aus der Zahlungsfrist befreit

Was an ihrer gesamtschuldnerischen Haftung dem Vermieter gegenüber garnichts bewirkt :-O

Du klagst auf Zustimmung zur Kündigung. Das kostet Nerven und Geld.

Weder noch. Nach fruchlosem Ablauf der Frist zur Unterschrift unter die gemeinsame Kündigung reicht sie sie eben so beim VM ein und weist darauf hin, dass die notwendige Zustimmung des Mietmieters durch anhängige Klage folgt. Beauftragt einen RA, der sich seine außergerichtlichen wie gerichtlichen Gebühren unmittelbar von dem Ex aus Rechtsgrund Verzugsschaden holt. Blieben die vorschüssigen Gerichtskosten, die sie mit Kostenfestsetzungsbeschluss im Termin innerhalb von 30 Tagen zurückerlangt.

Diese Vorgehensweise ist im Übrigen alternativlos, wenn man nicht auf unbestimmte Zeit für Forderungen für eine Wohnung - auch allein und in voller Höhe - in Haftung genommen werden möchte, die man garnicht nutzt.

Für dich gäbe es zwei Möglichkeiten:

Du beantragst beim Vermieter deine Entlassung aus eurem gemeinsamen Mietverhältnis. Muster: http://www.mietrecht.org/kuendigung/entlassung-mieter-mietvertrag/ Stimmt der VM dem zu, dein Ex eh, weil er ja darin wohnen bleiben will, bist du aus der Nummer raus.

Stimmt der VM dem nicht zu, weil er dich gerne als gesamtschuldnerisch haftenden Mieter behalten möchte, du aber genau das nicht willst, bleibt nur Plan B: Du forderst deinen Ex unter angemessener Fristsetzung von 14 Tagen zu Unterschrift unter eure gemeinsame Kündigung auf, nachweislich schriftlich und zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben oder Zeugen.

Für den Fall, dass dein Ex-Mitmieter die Unterschrift unter eure Kündigung bis dahin nicht freiwillig abgibt, muss du ihn auf Abgabe der Kündigungserklärung verklagen. Mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils gilt die Kündigungserklärung gem. § 894 ZPO als abgegeben.

Deinen Anwalt muss er aus Rechtsgrund Verzugsschaden dann direkt bezahlen, über deine vorschüssig zu zahlenden Prozesskosten bekommst du einen Beschluss, dass der Ex die erstatten muss.

Viel Erfolg!

G imager761

Sie können ihn auf die Zustimung zur gemeinsamen fristgerechten Kündigung erfolgreich verklagen; Kündigungsfristen (z.B. ein Jahr) sein selbsverständlich einzuhalten.

Du kannst trotzdem kündigen. Wie es weiter geht seht ihr dann. Du kannst nicht gezwungen werden, es ist keine zeitliche Grenze mehr bestimmt oder sonstige Einschränkungen

stefan1531  26.01.2018, 07:49

Quatsch.