Ausziehen während Umschulung unter 25?

4 Antworten

Ab 18 hast du das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht über dich, darfst also bestimmen, wo du dich aufhältst und wo du wohnst.

Die Frage ist nur, wer deine Wohn- und Heizkosten bezahlt. Und die deiner Eltern.

Wenn deine Eltern ALG I beziehen, zahlen sie ihren Lebensunterhalt selbst. Wenn sie ALG II beziehen, zahlt das Jobcenter ihren Lebensunterhalt. Dann kann es sein, dass es weniger Geld für die Wohn- und Heizkosten der Eltern gibt, wenn ein Kind auszieht.

Falls du bei deiner Umschulung selbst ALG II haben möchtest, musst du vor einem Umzug eine Zusicherung des Jobcenters haben, sonst kriegst du kein ALG II für Miete und Heizung, und nur eingeschränkt für deinen § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Siehe dazu Absatz 5 in § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Bekomme erst mal eine Umschulung. Das ist nicht leicht und wird sogut wie nie bewilligt. Nicht einmal bei denen die es zwingend notwendig haben. Ich hatte Jahre gekämpft, erst hieß es ich bin zu jung und dann wollte mir keiner mehr helfen. Irgendwann habe ich aufgegeben und eine duale Ausbildung angefangen. Warum sollte es bei dir anderster sein. Suche dir eine normale duale Berufsausbildung, wo du auch Ausbildungsvergütung bekommst. Hinterher ist es auch besser für die Arbeitssuche. Eine Umschulung ist genauso wie eine außerbetriebliche Ausbildung, man bekommt null Berufserfahrung und fast kein Arbeitgeber möhte einen einstellen.

Wenn es unbedingt eine Umschulung warum auch immer sein soll, musst du diese selber bezahlen. Du wirst auch nur, wenn der Ausbildungsplatz zu weit weg ist eine Wohnung finanziert bekommen. Bei einer dualen Ausbildung ist dann aber erstmal BAB vorrrangig vor Hartz4

Das ausziehen kann dir ab 18 keiner mehr verbieten, wenn du aber unter 25 bist und auf Sozialleistungen angewiesen wärst, dann musst du dem Jobcenter schon einen wichtigen Grund für deinen Auszug belegen können.

Der könnte z.B. sein, dass du wegen der Umschulung oder einer Ausbildung aus / umziehen müsstest oder ein anderer schwerwiegender sozialer Grund vorliegen würde.

Ziehst du also ohne vorherigen Antrag und Bewilligung auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum aus, dann würdest du vom Jobcenter nicht einen Cent für deinen Anteil der Wohnkosten bekommen, es stünde dir dann nur dein prozentualer Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, den du derzeit bei deinen Eltern auch bekommst, also ab 18 unter 25 wären das derzeit 339 €.

Es würde dir dann nur das Kindergeld in der Umschulung zustehen, wenn deine Eltern dir nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen würden, derzeit also 194 € und ab Juli nach der Erhöhung dann 204 €.

Hast du sonst kein weiteres Einkommen, kannst du min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, es würden dann also nur 164 € bzw.dann 174 € anrechenbares Einkommen bleiben, den Differenzbetrag bis auf 339 € könnte dann ggf.aufgestockt werden.

Wenn Du nirgends Leistungen beantragst, kannst Du auch als U 25 ausziehen.