Stimmt es, dass man erst mit 25 Jahren von zuhause ausziehen darf?

11 Antworten

Das mit 25 Jahren ist darauf bezogen wenn du Hartz4 bekommst zusammen mit deinen Eltern. Bis zum erreichen des 25. Lebensjahres bilden Kinder mit ihren Eltern eine so genannte Bedarfsgemeinschaft. Und wenn man dann ausziehen will aber weiterhin im Leistungsbezug bleiben möchtest dann muss es für das Jobcenter gut begründet sein. 

Nicht ganz.

Man kann auch bei ALG-II-Bezug mit z. B. 22 Jahren ausziehen, wenn man sein Leben selbst finanzieren kann.

Mit 25 kann man ohe Wenn und Aber ausziehen und ALG II beziehen.

@beangato

Lese mal meine Antwort genau durch. Ich habe geschrieben wenn man ausziehen will und weiter im Leistubgsbezug bleiben möchte... also im Umkehrschluss jeder U25 der auszieht und dann keine Hilfe mehr Amt braucht kann das tun. Nur anderst ausgedrückt ;).

@Pepperpatti

Bis zum erreichen des 25. Lebensjahres bilden Kinder mit ihren Eltern eine so genannte Bedarfsgemeinschaft.

Das habe ich gemeint, als ich schrieb:

Man kann auch bei ALG-II-Bezug mit z. B. 22 Jahren ausziehen, wenn man sein Leben selbst finanzieren kann.

@beangato

Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft wenn sie zusammen mit den Eltern AlgII beziehen bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres.... und wenn sie ausziehen und weiterhin AlgII möchten dann muss es vor dem Jobcenter gut begründet werden warum. Les die ganze Antwort durch. Der zweite Satz ist auf den ersten bezogen....

@Pepperpatti

Du hättest schreiben müssen:

Wollen sie VOR dem 25. Geburtstag ausziehen, muss begründet werden.

Dann wäre das nicht falsch verstanden worden.

@beangato

Du bist offentsichtlich der Einzigste der Probleme mit dieser Antwort hat ;). 

Du kannst ausziehen, sobald Du 18 Jahre alt bist. Allerdings sollte sichergestellt sein, dass Du auch genügend Einkommen hast.

Wenn Du mit 20 Jahren ausgelernt hast und ein ordentliches, geregeltes Einkommen hast, spricht nichts dagegen, dass Du Dir eine neue Bleibe suchst.

Ich bin mit 20 Jahren Zuhause ausgezogen. Da ich auch ohne Probleme einen Mietvertrag unterschreiben und mich ummelden konnte, sag ich mal, das war okay so. 

Nein, das stimmt nicht. Man darf auch schon früher ausziehen als mit 25 Jahren.

Das mit den 25 Jahren kommt daher, dass unter bestimmten Umständen Menschen U25, die Hartz IV beziehen, sich auf die Wohnung der Eltern verweisen lassen müssen. Aber wenn sie sich nicht mit Hartz IV finanzieren, können alle problemlos mit 18 ausziehen.

Nein, das stimmt nicht.