2 Hartz 4 Parteien zusammenziehen. Können wir trotzdem zusammen ziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, warum nicht? Ihr seid freie Bürger.

wie geht man sowas an? einfach zur jobagentur gehen und sagen hey wir zwei würden gerne ab sofort zusammen wohnen ? O.o

@Perila

Genau so.

@Perila

Genau so.

@Dosar

Danke für den Stern. ;D

Erst einmal kann zusammen ziehen wer das möchte. Das geht den Leitungsträger einen Sch.. an!

Das H 4 Bezieher nicht zusammen ziehen dürfen ist absoluter Schwachsinn. Und die Angabe mit der Grenze von 25 Jahren ist ebenso Schwachsinn.

Außerdem liegt bei euch ein besonderer Grund vor. Denn ihr müsst sehen wie es bei euch passt wenn ihr zusammen lebt. Bevor ihr heiratet. (Zumindest als Begründung für die Arge. Von eurer Seite aus)

Warum solltet ihr zur Arge müssen, wenn ihr zusammen zieht? Die Arge hat da nichts mit zu tun, so lange ihr die qm Vorgaben und die angemessene Miete einhaltet.

Ich braucht weder die Arge um Erlaubnis bitten. Noch kann sie es verbieten.

Was macht ihr denn wenn euch beliebige Menschen aus eurer Stadt verbieten wollen zusammen zu ziehen? Lasst ihr es dann auch sein?

Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen bei der Arge haben zu prüfen ob die Richtlinien zur Größe der Wohnung und zur angemessenen Miete eingehalten werden. Mehr aber auch nicht.

Und sie haben das zu prüfen u.a. um Kosten zu minimieren.

Wenn IHR jetzt die Kosten minimiert, dadurch das ihr zusammenzieht, kann die Arge das nicht verbieten, weil sie gegen eigene Vorgaben verstößt.

Ebenso ist es mit einem Umzug in eine andere Stadt, oder ein anderes Bundesland.

Niemand kann euch einen Umzug dorthin, seitens der Arge verbieten. Das ist auch nicht von einem Job abhängig.

Ihr seid doch nicht inhaftiert, oder habt die Gerichtliche Auflage euren Ort nicht zu verlassen.

Ihr müsst einfach die Nerven und den Mut haben, eurem Sachbearbeiter klar zu machen das er SACH-bearbeiter ist. KEIN Entscheidungsträger. Er hat lediglich zu prüfen ob ihr die Richtlinien zum Wohnraum und zum Empfang der Leistung nach dem SGB II erfüllt.

Ich habe einen Leistungsempfänger betreut, der ebenfalls einen sturen Sachbearbeiter hatte, der glaubte der "König" zu sein und zu bestimmen.

Am Ende musste er, in einem Widerspruch an seinen Vorgesetzten, Eigenhändig unterschreiben, das er lediglich vom SGB I, SGB II und SGB X etwas weis. Aber von den sonstigen SGB und weiteren Grundlagen und Bestimmungen hat er keine Ahnung. Keine 2 Monate später saß auf seinem Stuhl ein neuer Mitarbeiter.

Eine andere Leistungsempfängerin hat eine Woche lang versucht Dinge für ihren Umzug regeln und bei der Arge beantragen zu können. Es wurde alles abgelehnt.

Nach dem ich mit ihr zusammen auf dem Amt war, hat es eine knappe Stunde gedauert und die Sachen waren vorab genehmigt. Und eine weitere Stunde später wurde sie von der Amtsleiterin telefonisch verständigt, das ein Umzugsunternehmen mit 3 Mitarbeitern den Umzug durchführen wird. Und um wieviel Uhr das Fahrzeug da sein wird.

Ich könnte noch eine Reihe von Beispielen anführen.

Ich will euch damit nur sagen: LASST EUCH NICHT EINSCHÜCHTERN VON SACHBEARBEITERN DER ARGE ! Und lasst euch nicht beeinflussen von Leuten die sich mit der Materie nicht auskennen.

Notfalls droht mit Gerichtlichen Maßnahmen wie Einstweiliger Verfügung u.a.m.

Ihr müsst euch nicht mit den Mitarbeitern gut stellen. Sie haben den Bestimmungen nach zu kommen. Ob sie euch "mögen", oder nicht. Das kann euch egal sein.

Ausserdem wisst ihr nicht welche Qualifikation der Mitarbeiter hat für seinen Job.

Ich habe Mitarbeiter der Arge kennen gelernt die vorher Schulhausmeister waren.

Mitarbeiter die aus einem ganz anderen Arbeitsbereich einer Kommune kamen und lediglich eine Einweisung von wenigen Stunden für ihren Job erhalten haben.

Aber ebenso kompetente Mitarbeiter, die sich zu Gunsten von Antragstellern eingesetzt haben.

Heute lache ich immer wenn ich mit jemanden zur Arge gehe. Denn oft fragen mich die Betroffenen: "Warum grüßen sie die Mitarbeiter alle?"

Und meine Antwort ist dann: "Weil sie mich kennen. Ich habe schon mit allen zu tun gehabt. Bis hin zum Dienststellen Vorgesetzten und zur übergeordneten Dienststelle".

Bei der Arge ist auch zu berücksichtigen das die Mitarbeiter, bis auf wenige Ausnahmen keine Beamten sind. Und daher auch ohne weiteres versetzt werden können. Das geht aber nur wenn eine entsprechende Stelle frei ist. Ansonsten können sie auch entlassen werden.

Das heist aber nicht das ich etwas gegen Beamte habe.

Beamte tun doch nichts :-) (Ein Schelm, wer böses dabei denkt)

natürlich dürft ihr zusammnziehen. ih müsst den umzug beim jobceneter beantragen und euch die angemmessenheit der neuen wohnung bestätigen lassen (falls ihr eine neue wohnung bziehen wollt). unterschreibt davor keinen mietvertrag. im ersten jahr darf das jobcenter keine bg unterstellen wenn ihr weiterhin getrennt wirtschaftet (getrennte konten usw. ) und kein gemeinsames kind habt. keine bg= euch steht jedem noch der volle regelsatz zu (bei bg wären es nur je 90%) und wenn einer von euch ein einkommen hat, darf dieses nicht auf den anderen angerechnet werden.

Natürlich dürft Ihr zusammenziehen, nur sollte die Wohnung nicht mehr als 60 qm Wohnfläche haben und ausserdem werdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft geführt. Letzteres ist mit Kürzungen verbunden.

Warum sollte es nicht gehen dass der Steuerzahler entlastet wird in dem nur noch halb so viel Kaltmiete bezahlt wird?