ALG2 + Fsj + Nebenjob = wieviel Geld abgezogen?

4 Antworten

Ich gehe mal davon aus das du min. 18 aber unter 25 bist,denn dann bekommen deine Eltern auch noch Kindergeld für dich !

Wenn du neben deinem FSJ - Gehalt ein weiteres Erwerbseinkommen erzielst,dann entfällt dein Freibetrag von 200 € den du auf das FSJ - Gehalt hast und dir stehen dann nur noch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu.

Das wären vom Bruttoeinkommen erst mal 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 %.

Würdest du also zusätzlich noch mal 450 € Brutto = Netto pro Monat verdienen,dann stünden dir nur 170 € an Freibeträgen zu,du hättest dann ein anrechenbares Erwerbseinkommen von 280 € und dazu käme dein volles FSJ - Gehalt von 400 €.

Du hättest dann ein anrechenbares Einkommen ( ohne deinem Kindergeld ) von 680 €.

Dein Bedarf ab 18 unter 25 liegt derzeit bei min. 327 € Regelsatz für den Lebensunterhalt und dein KDU - Kopfanteil für die Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),wenn du also mit deinen Eltern alleine wohnen würdest wären das 1/3 von der Warmmiete.

Dir blieben also locker 350 € für deinen KDU - Kopfanteil übrig,dass würde für dich bedeuten das du nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern gehören würdest,diese also auch keine Leistungen mehr für dich bekommen.

Es entfällt dann auch dein KDU - Kopfanteil,zumindest den und deinen Kopfanteil für den Haushaltsstrom musst du dann aus deinem Einkommen deinen Eltern zahlen und wenn sie dich noch verpflegen sollen kommt auch noch Kostgeld dazu.

Weiter bedeutet dass das du dein Kindergeld von 192 € nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung brauchst,deshalb wird dieses dann bis auf max. 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet,es würde ihnen dann also 162 € gekürzt und das müssen sie mit deinem Kindergeld ausgleichen.

Deine Eltern können dann das Kindergeld nicht mehr für deine Bedürfnisse verwenden,weil du wie gesagt deinen Bedarf aus eigenem Einkommen ohne dein Kindergeld decken könntest.

Du hättest dann also deine 400 € FSJ - und dazu angenommen deine 450 € aus deinem Nebenjob,zusammen dann 850 € und davon müsstest du dann die genannten und allle weiteren Aufwendungen die du hast bestreiten.

Eine sehr gute und ausführliche Antwort ! Danke .
Ich glaube es lohnt sich dann einfach nicht noch einen Nebenjob zu machen . Der zeitkostenaufwand und der in Relation niedrige Mehrwert ist es leider nicht wert .

Dann wird das komplette Einkommen aus dem Nebenjob bis auf 20 % angerechnet.

Oder aber Du lebst mit Deinen Eltern in einer Wohngemeinschaft und kannst durch Dein Gesamteinkommen vom JC wirtschaftlich unabhängig leben.

Heißt Dein Anteil an den Miet- und Nebenkosten + den vollen Regelsatz I erwirtschaften. ( Deine Eltern zahlen Dir das KG  aus, + Dein FSJ Einkommen + Dein Nebenjobeinkommen )

Dem FS - stünden dann nur noch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu,dass FSJ - Gehalt würde dann voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet !

Eine WG - zwischen Verwandten ist gar nicht möglich,da geht nur eine HG.

Die Eltern können auch nicht einfach das Kindergeld ans Kind überweisen bzw.weiterleiten,könnten sie schon,aber das werden sie nicht machen,denn das Geld würde ihnen dann selber fehlen.

Denn das nicht mehr benötigte Kindergeld,welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt wird wieder Einkommen des Elternteils dass das Kindergeld beantragt hat.

Es wird dann also bis auf max. 30 € Versicherungspauschale als Einkommen auf den Bedarf der Eltern angerechnet bzw.auf die Personen die dann noch zur BG - der Eltern gehören würden.

Wenn du volljährig bist, kannst du aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern ausscheiden. Du zahlst ihnen den Pro Kopfanteil der Kosten der Unterbringung und deinen eigenen Lebensmittelbedarf.

Dann erhalten sie für dich KEIN Geld mehr. Du musst aber auch nicht für SIE aufkommen.

Um nicht mehr zur BG - zu gehören muss man nicht volljährig sein und ausscheiden muss man auch nicht,da reicht es aus wenn man seinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kann,denn dann gehört man automatisch nicht mehr zur BG !

Ein freiwilliger Verzicht auf evtl. noch zustehende Leistungen würde hier sicher auch nichts bringen,denn ich nehme mal das der FS - noch keine 25 ist und die Eltern somit noch Kindergeld fürs Kind erhalten.

Würde das Kind nämlich freiwillig auf Leistungen verzichten,obwohl ihm noch welche zustehen würden,dann würde auch das volle Kindergeld abzüglich der max. 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf der Eltern angerechnet.

Das ist normalerweise erst der Fall wenn das Kind das Kindergeld nicht bzw.nur noch teilweise zur eigenen Bedarfsdeckungen benötigen würde.

Wenn es aber freiwillig verzichtet wird das Jobcenter das Kindergeld gleich bei den Eltern anrechnen,da wird gar nicht gesehen ob es dieses selber noch braucht oder nicht.

ich fürchte, dein Freibetrag ist mit deinen Einkünfften bereits ausgeschöpft,

und da würde weiteres Einkommen komplett einbehalten.

Du müßtest dich aus dem Haushalt abmelden.


Volljährige können ohne weiteres bei den Eltern leben, müssen dann nur "ihren Anteil" selbst zahlen.