Schwangerschaft bei Umschulung mit ALG 1

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Was die Formalitäten der Umschulung angeht, könnt ihr nur die Arge befragen. Die haben so ihre eigenen Regelungen, da kann man von außen gar nichts genaues sagen.

Auch in der Arbeitslosigkeit/bei Umschulung erhält deine Freundin im Mutterschutz ihr Netto in Höhe des bisherigen Abeitslosengeldes weiter. Die Sozialabgaben werden dann natürlich auch so weiter abgeführt. Weitere finanzielle Mittel fallen mir jetzt nicht großartig ein, für Babyerstausstattung muss man sich meist an Stiftungen wenden, so richtig antragsberechtigt ist man aber meist erst kurz vor der Geburt. Erkundigen solltet ihr euch aber vllt. jetzt schon, wobei ich vermute, dass ihr die Einkommensgrenzen sprengt bei deinem Nettoverdienst.