Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld während FSJ?

4 Antworten

Von den 440 € bleiben 200 € anrechnungsfrei, von dem überschreitenden Teil (also 240 €) darfst du noch 30 € pauschal für Versicherungen, eine KFZ-Haftpflicht (wenn du KFZ hast) und deine Fahrkosten zum "Einsatz"ort absetzen.

Schlechtestenfalls hast du 230 € mehr als ihr vorher hattet im ALG II - Bezug.
(Ich vermute, du meintest ALG II, beim ALG I gibt es keine Bedarfsgemeinschaft und auch keine gemeinsame Berechnung).

Ja meinte ich, okay danke

Ihr bezieht wahrscheinlich kein Arbeitslosengeld, sondern ALG 2, sprich Hartz 4! Wenn ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wird dieses Geld bis auf einen Freibetrag von ca. 100 € als Einkommen angerechnet.


Aldo wenn wit beide sagen wir mal 600€ zusammrn bekommen ... Werden 340€ abgezogen?

Ihr bekommt HartzIV. Selbstverständlich wird bei dieser Leistung für Bedürftig jedes Haushaltseinkommen voll angerechnet.

das Arbeitslosengeld wird dir gestrichen

Ja naja nur mir oder? Heißt mrinr Freundin würde trotzdem noch Geld bekommen?

@schreiberhans

Das ist definitiv nicht richtig - ALG II wird nicht gestrichen. FS hat von einer BG geredet - also ALG II.