Ausweispflicht von nicht Polizisten?!
Hallo, Ich habe eine frage bezüglich der Ausweispflicht. [Es geht nur um die Theorie, das man soetwas nicht macht weiß ich selbst ;) Allerdings würd ich gern Klarheit, da man damit öfters mal in kleinen Grüppchen diskutiert, wo sich dann HobbyGesetzkenner drunter befinden) Wenn ich z.b.in der Bahn fahre, und meinen Fahrschein vergesse,muss ich den Kontrolleuren dann meinen Personalausweis vorlegen?(Ich Habe nämlich oft gehört, dass nur die Polizei und auch wirklich nur dann,wenn ein Verdachtsfall vorliegt) den Personalausweis anfordern darf. Wenn man nun davon ausgeht,dass ich den Ausweis den Kontrolleuren nicht zeigen muss, die von mir jedoch verlangen auf die Polizei zu warten,bzw mich mit zum Revier nehmen wollen.Die haben ja aber wenn man weiter geht, auch nicht das Recht jemanden festzuhalten, ohne seine Einwilligung, also dürfte man theoretisch gehen und man wäre im Recht? Sollten die Kontrolleure das Recht haben mich festzuhalten, dürfen sie mich jedoch nicht anfassen, dass hieße, wenn ich wolte könnte ich einfach weggehen und die dürfen mich nicht Berühren. Stimmt das so in etwa? Anderes beispiel kurz, Disco ->man gerät in Stress, weiß man hat nichts gemacht, hat keine Zeit und will einfach gehen, die Security will jedoch den Ausweis sehen, man verweigert und die sagen man solle auf die Polizei warten, da man es aber eilig hat, geht man ohne festgehallten wird
11 Antworten
Das Vorzeigen des Ausweises darfst du verweigern (was jedoch in den von dir genannten Fällen nicht wirklich klug ist -> bei der Bahn wird dann gerne eine Anezeige wegen Erschleichung von Dienstleistungen draus). Allerdings dürfen die von dir aufgeführten Personen die Polizei hinzuholen - und zumindest der Bahnmitarbeiter ist berechtigt, dich bis zu deren Eintreffen (auch ohne deine Einwilligung) festzuhalten. Wenn du nicht bleiben willst darf er dich durchaus auch festhalten - immerhin ist Schwarzfahren (oder das Kaufen einese Kindertickets als nicht berechtigter etc.) eine Straftat.
Bei der Security kommt es auf den Sachverhalt an - aber wenn du lustig mitgeprügelt hast dürfen auch die dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (und sind in der Regel auch so gebaut, dass sie das hinbekommen)
Also:
Wenn du ohne Karte Bahn fährst, ist das idR erschleichen von Leistungen.
Wirst du erwischt kann und darf das Bersonal natürlich den Ausweis verlangen. Zeigen musst du ihn aber nicht. Man könnte ihn dir aber im Rahmen von §127 StPO wegnehmen um diene Identität festzustellen.
Wird aber idR nicht gemacht.
In der BRD hat jeder das recht einen auf frischer Tat ertappten Täter bis zu eintreffen der Polizei festzuhalten.
Solltest du dich der Festnahme entziehen, darf man dich mit angemessner Gewalt (dazu grhört auch Einsperren und fesseln) daran hindern.
Wenn du nichts getan hast, hat natürlich keiner das Recht dich festzunehmen und du hast das recht dich gegen diese Freiheitsberaubung zu wehren.
du musst den Kontrolleuren deinen Ausweis nicht zeigen, aber auf die Polizei musst du warten. Wenn du die Bahn bzw Bus besteigst, akzeptierst du die Beförderungsbestimmungen! Von daher kannst du nicht einfach gehen.
Genau das gleiche ist in der Disko.Wenn du diese Betritts, gilt das Hausrecht des Betreibers! Wenn du dich nicht an die Dinge hälst und dich weigerst, wirst du "festgehalten" bis die Polizei da ist! Ist ihr gutes Recht
Das verstehe ich nicht, wenn ich mir den Link angucke, würd ich daraus lesen, das jeder mich festhalten darf, bis die Polizei da ist, denn ne Straftat ist es ja, es sei denn ich verrate den nichtmal das ich keinen Fahrschein hab, sondern sag den einfach "weiß ich nicht"
Da nur die Polizei die Identität feststellen darf (nur gegenüber diesen muss man sich ausweisen) brauch man auch keinen Festhalten, wenn man nicht die Polizei ruft :)
Ja:P das die (wenn man sich nicht ausweisen will) natürlich die Polizei rufen ist natürlich klar :D also das soll in meinen Szenarien natürlich der Fall sein ;)
Du bist zwar nicht verpflichtet, Kontrolleuren auf Verlangen den perso vorzuzeigen, aber Du bist dann verpflichtet, auf die Polizei zu warten, die in dem Fall gerufen wird. Notfalls können sie Dich am Weggehen hindern und festhalten, bis die Polizei da ist.
Das darf übrigens jeder Bundesbürger: Eine Person vorläufig festnehmen und bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen.
Ich will ja auch nicht unken aber eine Rechtspflicht auf die Polizei zu warten gibt es nicht !
Jetzt gibts hier auchschon wieder solch ein hin und her :D .... Also kann jemand seine Ausssagen mit irgendwelchen Links oder sowas belegen?
schau mal hier: Da steht es schwarz auf weiss - auch zum Thema Identitätsfeststellung kann jeder Bürger eine vorläufige Festnahme durchführen.
http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3271
Wenn du eine Straftat begehst kann dich jeder Bürger, also auch Fahrkartenkontrolleure, festhalten, bis die Polizei kommt. Dazu darf auch nötiger, angemessener und unmittelbarer Zwang ausgeübt werden (zB.Festhalten). Den Polizeieinsatz mußt du dann zusätzlich noch bezahlen.
http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html regelt diesen Fall des Festhaltens abschließend und eine Rechtspflicht auf die Polizei zu warten besteht unter keinem Gesichtspunkt !