Ausweispflicht von nicht Polizisten?!

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Das Vorzeigen des Ausweises darfst du verweigern (was jedoch in den von dir genannten Fällen nicht wirklich klug ist -> bei der Bahn wird dann gerne eine Anezeige wegen Erschleichung von Dienstleistungen draus). Allerdings dürfen die von dir aufgeführten Personen die Polizei hinzuholen - und zumindest der Bahnmitarbeiter ist berechtigt, dich bis zu deren Eintreffen (auch ohne deine Einwilligung) festzuhalten. Wenn du nicht bleiben willst darf er dich durchaus auch festhalten - immerhin ist Schwarzfahren (oder das Kaufen einese Kindertickets als nicht berechtigter etc.) eine Straftat.

Bei der Security kommt es auf den Sachverhalt an - aber wenn du lustig mitgeprügelt hast dürfen auch die dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (und sind in der Regel auch so gebaut, dass sie das hinbekommen)

Also:

Wenn du ohne Karte Bahn fährst, ist das idR erschleichen von Leistungen.

Wirst du erwischt kann und darf das Bersonal natürlich den Ausweis verlangen. Zeigen musst du ihn aber nicht. Man könnte ihn dir aber im Rahmen von §127 StPO wegnehmen um diene Identität festzustellen.

Wird aber idR nicht gemacht.

In der BRD hat jeder das recht einen auf frischer Tat ertappten Täter bis zu eintreffen der Polizei festzuhalten.

Solltest du dich der Festnahme entziehen, darf man dich mit angemessner Gewalt (dazu grhört auch Einsperren und fesseln) daran hindern.

Wenn du nichts getan hast, hat natürlich keiner das Recht dich festzunehmen und du hast das recht dich gegen diese Freiheitsberaubung zu wehren.

du musst den Kontrolleuren deinen Ausweis nicht zeigen, aber auf die Polizei musst du warten. Wenn du die Bahn bzw Bus besteigst, akzeptierst du die Beförderungsbestimmungen! Von daher kannst du nicht einfach gehen.

Genau das gleiche ist in der Disko.Wenn du diese Betritts, gilt das Hausrecht des Betreibers! Wenn du dich nicht an die Dinge hälst und dich weigerst, wirst du "festgehalten" bis die Polizei da ist! Ist ihr gutes Recht

AllesKnower  04.10.2010, 20:21

http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html regelt diesen Fall des Festhaltens abschließend und eine Rechtspflicht auf die Polizei zu warten besteht unter keinem Gesichtspunkt !

Entrail 
Fragesteller
 04.10.2010, 20:25
@AllesKnower

Das verstehe ich nicht, wenn ich mir den Link angucke, würd ich daraus lesen, das jeder mich festhalten darf, bis die Polizei da ist, denn ne Straftat ist es ja, es sei denn ich verrate den nichtmal das ich keinen Fahrschein hab, sondern sag den einfach "weiß ich nicht"

possmann  04.10.2010, 20:25
@AllesKnower

Da nur die Polizei die Identität feststellen darf (nur gegenüber diesen muss man sich ausweisen) brauch man auch keinen Festhalten, wenn man nicht die Polizei ruft :)

Entrail 
Fragesteller
 04.10.2010, 20:27
@possmann

Ja:P das die (wenn man sich nicht ausweisen will) natürlich die Polizei rufen ist natürlich klar :D also das soll in meinen Szenarien natürlich der Fall sein ;)

Du bist zwar nicht verpflichtet, Kontrolleuren auf Verlangen den perso vorzuzeigen, aber Du bist dann verpflichtet, auf die Polizei zu warten, die in dem Fall gerufen wird. Notfalls können sie Dich am Weggehen hindern und festhalten, bis die Polizei da ist.

Das darf übrigens jeder Bundesbürger: Eine Person vorläufig festnehmen und bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen.

AllesKnower  04.10.2010, 20:26

Ich will ja auch nicht unken aber eine Rechtspflicht auf die Polizei zu warten gibt es nicht !

Entrail 
Fragesteller
 04.10.2010, 20:38
@AllesKnower

Jetzt gibts hier auchschon wieder solch ein hin und her :D .... Also kann jemand seine Ausssagen mit irgendwelchen Links oder sowas belegen?

Wenn du eine Straftat begehst kann dich jeder Bürger, also auch Fahrkartenkontrolleure, festhalten, bis die Polizei kommt. Dazu darf auch nötiger, angemessener und unmittelbarer Zwang ausgeübt werden (zB.Festhalten). Den Polizeieinsatz mußt du dann zusätzlich noch bezahlen.