MUss ich den Kontrolleuren meine Fahrkarte zeigen

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  1. Laut dem Vertrag, den du durch die Nutzung des Verkehrsmittels eingehst, musst du die Fahrkarte auf Verlangen vorzeigen. So steht das zumindest bei meinem Verkehrsunternehmen und das wird andernorts genau so sein.

  2. Wenn du bei einer Straftat ertappt wirst - und das ist Schwarzfahren - und deine Identität nicht bekannt sit, darfst du bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.

Ja, sie dürfen die Fahrkarte verlangen ("Hausrecht") und ja sie dürfen dich festhalten, also die Jedermanns-Festnahme nach § 127(1) StPO. Auch du darfs jemanden festhalten, wenn eine Straftat im Raum steht! Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) ist eben solch eine Straftat!

Ja das dürfen. Solange du dich in der Bahn oder aus der Bahn austeigen willst, dürfen sie die Fahrkarte verlagen. Sie dürfen dich auch festhalten, solange der Verdacht auf eine Straftat besteht (Schwarzfahren ist eine Straftat)

Beides Mal: ''Ja'', sie dürfen.

auch zweimal ja.