16, Kontrolle Ausweis nicht dabei

7 Antworten

Dann wirst Du nach Deinem Namen sowie der Adresse gefragt und Du wirst über Funk abgefragt. Dabei wird dann festgestellt,wie alt Du bist.

je nachdem, wann sie kontrollieren, können sie dich natürlich nahc hause schicken.

grundsätzlich schreiben sie sich deine angaben auf, fragen diese ab, ob sie stimmen und können auch, wenn sie es für besser halten dich zu hause abliefern

Bundesjustizministerium für Justiz und für Verbraucherschutz

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.

Hast du den Ausweis nicht dabei musst du mit einem Ordnungsgeld von 10,00 EUR rechnen.

RubberDuck1972  13.02.2015, 09:42

Es gibt keine Mitführungspflicht für den Personalausweis. Demzufolge wird auch kein Ordnungsgeld fällig, wenn man ihn nicht dabei hat. Wo hast du denn das mit den 10,- EUR aufgeschnappt?

heurekaforyou  15.02.2015, 04:51
@RubberDuck1972

Ich beziehe mich mich bei meiner Aussage auf die Gesetzgebung.

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.

Und wenn du schon etwas behauptest, dann solltest du es auch belegen können. Wo bitte schön steht geschrieben, dass man den Ausweis nicht mit sich führen muss? Diese würde nämlich dem Gesetz widersprechen, dass man zur Vorlage verpflichtet ist. Im Gegensatz zu mir gibst du hier eine persönliche Meinung ab, aber um die geht es nicht. Kannst du deine Behauptung belegen oder nicht ? Falls ja lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Falls nicht versuch du nicht meine Aussagen mit haltlosen Kommentaren zu berichtigen.

claushilbig  01.12.2017, 21:20
@heurekaforyou

Wo bitte schön steht geschrieben, dass man den Ausweis nicht mit sich führen muss?

Gegenfrage: Wo steht geschrieben, dass man ihn mitführen muss?

Diese würde nämlich dem Gesetz widersprechen, dass man zur Vorlage verpflichtet ist.

Nein, tut es nicht - dann da steht nicht, dass er auf Verlangen sofort / unverzüglich vorgelegt werden muss. Es genügt z. B. auch, sich von den netten Damen und Herren in Blau nach Hause begleiten zu lassen und ihnen den Ausweis dort zu zeigen.

Im Gegensatz zu mir gibst du hier eine persönliche Meinung ab,

Nein, das ist keine persönliche Meinung, sondern geltendes Recht, das u. a. auch bei Wikipedia nachzulesen ist:

Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung und für Waffenträger. (https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht#Deutschland)

heurekaforyou  02.12.2017, 02:07
@claushilbig

Nicht Gegenfrage - Antworten und Nachweise!

Du solltest dich nicht auf Dinge berufen, die du aus einem ganz anderen Zusammenhang kopiert hast.

Fakt ist:

In engerem Sinne ist die staatsbürgerliche Pflicht gemeint, einen amtlichen Identitätsnachweis zu besitzen und auf Verlangen einer zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörde(Gericht, Polizei) vorzulegen. 

wer auf Verlangen keinen gültigen Personalausweis vorlegen kann, kommt seinen Staatsbürgerlichen Pflichten nicht nach. 

Ein allgemeiner Datenabgleich ist keine Identitätsbestimmung.

Sollte zum eindeutigen Identitätsnachweis ein erheblicher Aufwand erforderlich sein, würde ich eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit nicht ausschließen.

Die Polizei in Deutschland hat einen klaren Auftrag. Taxi-Fahrten, weil der Proband sich nicht ausweisen kann, gehören nicht dazu.

Eine Straftat kommt schon deshalb nicht infrage, weil man kaum Vorsatz unterstellen bzw. auch beweisen  kann.

Aber eine Ordnungswidrigkeit und somit ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt ist ist durchaus denkbar.

Es gibt auch gesetzliche Mitführungspflicht für die Monatskarte der Verkehrsbetriebe. Es gibt aber die gesetzliche Bestimmungen, wodurch die Verkehrsbetrieben eine Verwaltungsgebühr verlangen kann, wenn der Besitzer sie nachträglich vorlegt.

Das "Sich ausweisen" können lediglich auf Polizei-Kontrollen zu beschränken, ist auch ein wenig einfach gedacht.

Woran soll man ein Unfallopfer identifizieren, das selbst keine Angaben machen kann?

Unter Umständen ist ein Identität-Nachweis nur mit erheblichen Aufwand möglich. Die Kosten durch die Bequemlichkeit Einzelner, können nicht der Allgemeinheit auferlegt werden. 

Wer die rechtlichen Privilegien ab 16 Jahre in Anspruch nehmen will, kann seine Pflichten nicht ignorieren.

Es geht als nicht um die Frage ob der Ausweis mitgeführt wird oder nicht, sondern ob er auf Verlagen vorgelegt werden kann - oder nicht.

So wird es sich immer auch nur um einen konkreten Vorwurf handeln und nicht um ein allgemeines.

Ausweispflicht bedeutet, dass du einen Ausweis (den "Perso") haben musst. Es heißt aber nicht, dass du den Ausweis immer dabei haben musst. Ich habe meinen Personalausweis immer dabei, das spart viel Zeit.

Wenn du keine "Ausweispapiere" dabei hast, wird man dennoch deine Personalien feststellen. Notfalls wirst du von der Polizei so lange fest gehalten, bis deine Personalien (also Name, Adresse usw.) ermittelt werden konnten.

Dann wirst Du schlimmstenfalls zur Feststellung der Personalien auf die Wache mitgenommen. Das ist lästig, aber mehr wird nicht sein.