Aussage gegen Beamten? Ordnungsamtmitarbeiter?
Moin Leute ,
ein Bekannter von mir wurde nun Angezeigt aufgrund der Aussage eines Ordnungsamt Mitarbeiters. Nun wird ihm Beleidigung und Nötigung vorgeworfen , was ernstzunehmende Dinge sind. Allerdings war dieser Bekannte zu zweit und will eine Gegenaussage vollziehen.... ich persönlich habe ihm gesagt, dass ich das für nh dumme Idee halte , da der Richter eher zum Beamten hält als zu ihm und dem Freund der dabei war. Nebenbei ist es erwähnenswert das der Ord. Eine Kamera gezückt hat und wohlmöglich alles fotografiert oder sogar gefilmt hat.
Kann man davon ausgehen das zwei aussagen von 2 belasteten Personen mehr zählt als die eines Ord. ?
Gruss
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
3 Antworten
Das entscheidet dann der Richter.
Nun wird ihm Beleidigung und Nötigung vorgeworfen
Das wird sich der Beamte sicher nicht aus Spaß ausgedacht haben.
wollte nicht bei dir kommentieren :-) sry
Dumm wäre eine Gegenaussage nur, wenn die Vorwürfe stimmen.. sollte die Person wirklich NICHTS gemacht haben, kann man sich natürlich gegen eine Anzeige wehren.
Wenn das vor Gericht käme, bist du sicher, dass der "Zeuge" dann eine nichteidliche Falschaussage riskiert?
Ist nicht bekannt ...
ist. Aber letztlich Angestellter des Staates und in meinen Augen somit Beamter zu dem jeder Richter ( wie ich denke) halten wird.