Aussage gegen Aussage bei Beamten/Polizist
Hallo, wenn eine Aussage von mir gegen eine Aussage von einem Polizeibeamten steht, in zwei Fällen, wo ich bei einem via Zeuge nachweisen kann, dass der Beamte gelogen hat. Wie steht dann die Aussagekraft von mir, einer Zivillperson gegen die des Beamten? Besteht die Möglichkeit, dass das fallen gelassen wird? Kann mir jemand weiterhelfen, bzw. hat erfahrungen damit? Danke
12 Antworten
Sag nur nicht der Beamte "hätte gelooooogen"....das ist Kindergarten!Besser ist ,Du unterstellst dem Beamten er hätte die Situation nicht richtig und wahrheitsmäßig erfasst.Nein!so war das nicht ,klingt besser als :"Der Mann lügt"!Gerade bei solchen Zeugenaussagen kommt es auf die Feinheit an ,kein "typischer Boofke zu sein,davon hat`s genug.Meist bei Körperverletzungen.....
Um das Beurteilen zu können, müßte man mal wissen, um was genau es überhaupt geht. Meisens meint der Beamte nämlich, der Täter hätte ne dunkle Jacke angehabt, dabei war es eine helle - oder so ähnlich. Wichtig ist aber der Tatablauf und nicht irgendwelche nebensächlichen Details, über die der Erinnerungen auseinandergehen.
Ich denke mal, dass es auch auf die Umstände ankommt. Wenn Du oder der Zeuge schon mehrfach polizeilich auffällig geworden ist, dann ist sicher der Beamte als glaubwürdiger einzuschätzen, auch wenn das nicht immer stimmt.
Wenn Du und der Zeuge rechtschaffende ( gg ) Bürger seid, dann sieht es gut für Dich aus.
vor gott und dem gesetz sind alle gleich, bis die schuld bewiesen ist. wenn aussage gegen aussage steht, dann kann es sein, dass es fallen gelassen wird. im zweifel für den angeklagten.
In der Praxis sieht das manchmal leider anders aus...
den rechtsanwalt fragen, es kommt auch auf die zivile person an, wenns dein freund war, so wird es wohl schlecht aussehen....