Bundeszentralregister Sicherheitsdienst

8 Antworten

Egal, was da noch drinnen stehen wuerde im Bundeszentralregister, ausser wenigen oeffentlichen Behoerden (z.B. Gericht) hat niemand ein Anrecht auf vollstaendige Auskunft (Datenschutz), sondern eben nur auf bestimmte Eintraege (die ueber ein gewisses Mass an Tagessaetzen hinausgehen), keine Jugendstrafen, keine Sozialstunden oder aehnliches. Nur Freiheitsstrafen, Bewaehrungsstrafen und hoehere Geldstrafen, eben alles, was im Fuehrungszeugnis auch steht.

Mehr duerfen sie dem Sicherheitsdienst auch nicht erteilten, es ist letztenendes nur eine einfacherere Art, an die Fuehrungszeugnisinformationen zu kommen. Die Auskunft wird daher keine Eintraege enthalten.

  1. Du brauchst Dir keine Sorgen machen: Die Verurteilungen wurden nur ins Erziehungsregister eingetragen, das ein besonderer Teil des Bundeszentralregisters ist. Es wird nämlich am 24. Geburtstag wieder gelöscht.

  2. Ist die Aussage einer Firma (!), sie werde sich einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anfordern, ausgemachter Unsinn. Denn diese Auskunft bekommen nur wenige, ausgewählte Behörden. Die Auflistung ist abschließend http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html

Hallo petrapetra .... Diese Einsicht im Bundeszentralregister, da sagst du außer Gerichte und Staatsanwaltschaften kann keiner eine vollständige Auskunft erhalten? Wie sieht es mit einer Stadt aus (Ordnungsamt)?

Hast du eine Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren auf Bewährung oder eine Geldstrafe nach Erwachsenenstrafrecht von mehr als 90 Tagessätzen bekommen?

Wenn nicht, dann dürfte dein Bundeszentralregisterauszug keine Eintragungen mehr haben.

HH1887  20.11.2013, 21:23

Es waren alles Verurteilungen zu Sozialstunden,nie Geldstrafe oder Freiheitsstrafen.

OK, einfach mal richtig lesen. Diese Strafen werden 5 Jahre nach der letzten Verurteilung aus dem BZR gelöscht. Dein Arbeitgeber bekommt also einen Auszug mit dem Inhalt "Keine Eintragungen"

Desweiteren stehe ich in der Akte "Gewalttätersport" als ehemaliger Hooligan

Da steht jeder drinnen, der mal einen kannte, dessen Bruder mal einen kannte, der einen Böller in der Nähe des Stadions gezündet hat...

jurafragen  20.11.2013, 21:25
@HH1887

Diese Strafen werden 5 Jahre nach der letzten Verurteilung aus dem BZR gelöscht.

Diese Strafen ("Sozialstunden") werden nicht gelöscht, weil sie schon nicht eingetragen werden. Jedenfalls nicht ins Bundeszentralregister. Es sind nämlich keine Strafen im eigentlichen Sinne.

HH1887  20.11.2013, 21:27
@jurafragen

Stimmt, du hast Recht, aber im Ergebnis sind wir uns einig. Der BZR-Auszug des Fragestellers ist "sauber".

Du bist seit 5 Jahren bei einem Sicherheitsdienst beschäftigt, das heisst auch, das Dein Arbeitgeber Dich der zuständigen Behörde gemeldet hat und diese keine Einwände hat das Du dort arbeitest und hier hat man Einblick in alle Eintragungen...

Das Führungszeugnis kann noch so leer sein, wenn die Behörde keine Zuverlässigkeit bescheinigt hat es sich mit Sicherheitsdienst und bei Dir hat sie es offenbar getan...