Angeblich über rote Ampel Gefahren?!

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein lächerlicher Zeuge... egal ob Polizist oder Privat... dies wäre ein gefundenens Fressen für mich.

Du hast 2 Zeugen plus deine Aussage.

Dies reicht um einen Bußgeldbescheid zu zerpflücken.

Ich würde zudem hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben wg. der Nichtbelehrung.

Gehe zu einem Anwalt. Der wird dies erfolgreich für dich erledigen.

P.S. ich selbst habe in so einer Situation 2 Zeugen (Polizisten) erledigt, ohne selbst Zeugen gehabt zu haben. Das ganze wurde dann vor Gericht eingestellt.

ich selbst habe in so einer Situation 2 Zeugen (Polizisten) erledigt, ohne selbst Zeugen gehabt zu haben. Das ganze wurde dann vor Gericht eingestellt.<

So so ...

@Artus01

tja, dies kommt schonmal vor... nach der Kontrolle, bzw. da wo ich angehalten wurde habe ich nur 1 Frage gestellt und eine Feststellung getroffen... dann waren die Beamten "etwas mehr als sauer" ich durfte nicht einmal in deren Bus platz nehmen, wo normal die Personalien aufgenommen werden. Ich durfte draußen bleiben -lach....

Zur Gerichtsverhandlung sind dann die beiden Zeugen (Beamte) garnicht erst erschienen. Nur der Beamte der im Bus saß, mich aber draußen hat stehen lassen... tja, er wurde vom Richter gerügt... Sachen gibst;-))))

Reicht denn da die Aussage von nem Zivilisten? Wird wohl doch ein Beamter dort gestanden haben. Also ich wurde auch mal raus gezogen wegen roter Ampel und ich war mir voll sicher dass noch gelb war. Dummerweise hatten sich de Polizisten im Busch versteckt und gefilmt, habs mir dann auch aufn Revier angesehen und da konnte man sehen dass ich noch ni mit de Vorderräder über der Haltelinie war - also rot unter einer Sekunde... Also ich hatte schon des öfteren Kontrollen und wüsste nicht dass ich eine Rechtsbelehrung bekommen hätte, weder bei Fahrzeugkontrollen, Zollkontrollen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen usw.

Ob Zivilist oder Beamter - Zeuge ist Zeuge. Grundsätzlich jedenfalls. Im Einzelfall entscheidet ohnehin der Richter - und der betrachtet dabei nicht auf die Anzahl der Zeugen ("iudex non calculat" - "der Richter rechnet / zählt nicht") sondern deren Glaubwürdigkeit.

Und ja, jedermann, nicht nur ein Beamter, kann einen anderen beschuldigen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben (siehe "Knöllchen-Horst") und das kann natürlcih dazu führen, dass der Betroffene ein Bußgeld zahlen muss.

@JotEs

Genau. Und die Glaubwürdigkeit von Beamten hat gefühlt Faktor 10 gegenüber der von Zivilisten.

@allesmurks

Wenn du das glaubst, dann hast du dir noch niemals eine einschlägige Gerichtsverhandlung angesehen. Es kommt gar nicht einmal so selten vor, dass eine Polizistenaussage nicht durchdringt.

@JotEs

Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass man gleich danach von de Beamten raus gezogen wird wenns ein Zivilist war...

@Nici388

Das habe ich oben bereits hinterfragt und der Fragesteller hat entsprechend geantwortet, es kann eben solche Zufälle geben.

Kann es sein das der Zeuge der das gesehen hat ein Polizist war? Nun spätestens wenn der Bußgeldbescheid eintrudelt wirst Du es erfahren. Wenn es so war hast Du schlechte Karten, aber erst mal abwarten was kommt.

War kein Polizist nur jemand der am Imbiss stand

@Rider443

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Jemand steht zufällig an einem Imbisstand und sieht wie jemand bei rot in die Kreuzung einfährt, kann das Kennzeichen erkennen, ruft über Handy die Polizei an und zufälligerweise ist auch noch ein Streifenwagen in der Nähe.

Wenn es wirklich so war würde ich den Bußgeldbescheid abwarten und sehr wahrscheinlich wiedersprechen.

@Artus01

Genau so war es, der Bußgeldbescheid liegt bei mir auf dem Tisch schreibe heute auch einen Einspruch.

@Rider443

Eine Rechtsschutzversicherung könnte hier hilfreich sein. Letztlich sollte es aber auch so klappen.

Ähm ein Widerspruch bringt gar nichts,... wenn es Zeugen gibt die es gesehen haben. Mein Mann hatte letztens auch nen Brief im Kasten, weil er angeblich während der Fahrt telefoniert haben soll... sein Widerspruch wurde auch abgelehnt, weil es einen Zeugen gab (der zufälliger Weise auch noch Kommisar war).

Kenne auch noch ein weiteres Beispiel,... da haben wir ne Strafe bekommen, obwohl ich bezeugen konnte das es nicht stimmt... Das wäre ne reine Schutzbehauptung und Polizisten haben eh immer Recht!

Ja aber der Polizist hat das nicht Mit bekommen alleine nur ein Zeuge. Und ich habe 2 die das Gegenteil versichern

@Rider443

Eine Rechtsschutzversicherung könnte hier hilfreich sein. Letztlich sollte es aber auch so klappen.

Was heißt ich wurde nicht aufgeklärt. kennst du den Satz "Unwissenheit schützt vor sratfe nicht" Was hast du den gedacht das du dagen kannst was du willst und es nicht protokolliert wird, bei sows immer ma besten die Aussage verweigern und an den Anwalt weiterleiten.

Ja ich wusste nicht das dass jetzt protokolliert wird hätte ich das gewusst hätte ich die Aussage auch verweigert ging um was anderes das mit der Ampel war nebensächlich. Meine eine rechtsbwlehrring

@Rider443

Wie gesagt ungebildet sein bringt dir auch keine straffreiheit

@ErdeerSahne

Nun den ich bin kein Richter das gebe ich zu aber ohne Rechtsbelehrung ist eine Aussage nicht wirksam soweit ich weis

@Rider443

In solchen Dingen ist das immer so eine Sache. Ob eine Aussage verwertbar ist oder nicht ist relativ, sie wurde aber gemacht.

Letztlich zählt ohnehin nur das was vor Gericht ausgesagt wird, entsprechende Vorhaltungen bezüglich einer früheren Aussage lassen sich leicht wegbügeln.

@ErdeerSahne

Das hat nichts mit ungebildet zu tun. Der Polizist ist verpflichtet dir eine Rechtsbelehrung zu erteilen. Nur "vergessen" die das gerne mal, was man ihnen hinterher auch schlecht nachweisen kann.

@Urgewalt

Ich habe zwei Zeugen dafür, Grund genug für mich eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben wegen nicht Aufklärung.