Polizei behauptet, ich wäre nicht angeschnallt gewesen. Was tun bei falscher Anschuldigung?

9 Antworten

Merkwürdig ist dass die anscheinend diese 30,-€ gleich haben wollten, das geht eigentlich nur bei Ausländern, bei Inländern nehmen sie es auf und man bekommt dann die Zahlungsaufforderung zugestellt.

Ich gehe davon aus dass es echte Polizisten waren, problematisch daran wäre dann dass zwei Polizisten behaupten dass Du nicht angeschnallt warst, dagegen stehen ihr Beide mit der Behauptung dass Du angeschnallt warst. In Deutschland sind zwar angeblich alle Menschen gleich, aber Polizisten sind offenbar gleicher als Normalbürger und Gerichte neigen dazu den eher zu glauben.

Du wirst nun eine Verwarnung bekommen in der Du die Möglichkeit hast einfach die 30,-€ zu bezahlen. Zahlst Du nicht, bzw legst Widersruch ein, geht es in ein Bussgeldverfahren und zu den 30,-€ kommen dann noch 25,-€ Verwaltungsgebühren und 3,50€ Auslagen dazu. Geht es vor Gericht können noch weitere Kosten folgen und ich würde mutmassen dass das Gericht Deine sowie die Aussage Deines Freundes als Schutzbehauptung einstuft und nicht an den Aussagen der Polizei zweifelt.

Sollte es wirklich so abgelaufen sein wäre dieses Verhalten der Polizei unter aller Sau und sie brauchen sich dann wirklich nicht wundern dass die Gewaltbereitschaft gegen die stets zunimmt.

Auf jeden Fall Einspruch einlegen! Waren es 2 Polizisten? Wenn nur einer, da sowieso Einspruch einlegen. Lege auf jeden Fall dar, was sich zugetragen hat und das Du falsch beschuldigt wurdest.

Hallo.

Ohne wenn oder aber. Ihr werdet zahlen müssen. Gegen 2 Polizisten kommt ihr nicht an.

Auf jeden Fall weiter abstreiten und Einspruch einlegen mit Zeuge (dein Freund). Wenn du aber wirklich gegen Mauer fährst lass es lieber und zahle da dadurch noch höhere Kosten anfallen könnten wenn du es darauf ankommen lasst.

LG Fabian

Ich schliesse mich @ramay1418 an.

Was mich stutzig macht ist, dass die Polizisten Geld verlangt haben. Soweit ich weiß, dürfen die das nicht. Da würde ich mich kundig machen und ggf. eine Meldung machen.